Anästhesisten benötigen eine Geräteversicherung, die insbesondere hochpreisige Narkosegeräte, Überwachungsmonitore und Infusionspumpen gegen Ausfall, Bedienungsfehler und technische Defekte absichert.
Hintergrund
Typische Geräte in der Anästhesie und deren Richtwerte:
- Anästhesiegerät / Narkosesystem: 20.000 bis 80.000 Euro; bei Ausfall sind operative Eingriffe nicht durchführbar.
- Patientenmonitor: 5.000 bis 20.000 Euro je Einheit.
- Infusionspumpen und Spritzenpumpen: 500 bis 3.000 Euro pro Pumpe; in Praxen oft mehrere Einheiten vorhanden.
- Defibrillator: 2.000 bis 8.000 Euro; gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltepflicht.
- CO₂-Messgerät (Kapnograph): 1.500 bis 5.000 Euro.
Eine Geräteversicherung in der Anästhesie sollte Schäden durch Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss und Transportschäden einschließen. Auf Ärzteversichert lassen sich maßgeschneiderte Angebote für anästhesiologische Praxen und ambulante OPs vergleichen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Betriebsunterbrechungsversicherung: Fällt ein Narkosegerät aus, können Einnahmeausfälle pro Tag mehrere tausend Euro betragen.
Wann gilt das nicht?
Im Krankenhaus sind Geräte über die Klinikversicherung abgedeckt. Für Geräte im Leasing oder Mietbetrieb gelten die Regelungen des Vertrags mit dem Leasinggeber.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- BaFin: Versicherungsaufsicht für medizinische Betriebe
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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