Arbeitsmediziner benötigen eine Geräteversicherung, die die Kerninstrumente der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Begutachtung gegen Schaden, Ausfall und Diebstahl absichert.
Hintergrund
Arbeitsmedizinische Praxen erbringen häufig Vorsorgeuntersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Die dafür notwendigen Geräte und ihre Richtwerte:
- Audiometer: 2.000 bis 8.000 Euro; unverzichtbar bei Lärm-Vorsorge nach G20.
- Sehtestgeräte (Visustest, Perimeter): 1.500 bis 5.000 Euro.
- Spirometer: 1.500 bis 4.000 Euro; benötigt für G1.3, G26 u. a.
- EKG-Gerät: 1.000 bis 3.500 Euro.
- Blutdruckmessanlage (ambulant): 500 bis 1.500 Euro.
- Labortechnik (Schnelltests, Urinanalyse): 1.000 bis 3.000 Euro.
Viele Arbeitsmediziner sind als mobile Betriebsärzte tätig; hier ist eine All-Risk-Geräteversicherung mit Transportschutz besonders wichtig. Auf Ärzteversichert können Arbeitsmediziner Angebote für Praxis- und mobile Gerätepolicen vergleichen.
Wann gilt das nicht?
Geräte, die im Auftrag eines Unternehmens genutzt werden und sich im Eigentum dieses Unternehmens befinden, sind nicht über die eigene Praxispolice zu versichern. Geleaste Geräte sind häufig über den Leasingvertrag abgedeckt.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Arbeitsmedizin
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →