Augenärzte benötigen eine Geräteversicherung, die das hochpreisige technische Inventar ophthalmologischer Praxen gegen Defekte, Bedienungsfehler, Diebstahl und Überspannung absichert.
Hintergrund
Typische Geräte in der Augenarztpraxis und ihre ungefähren Neuwerte:
- OCT (optische Kohärenztomographie): 20.000 bis 60.000 Euro; essenziell für Makuladiagnostik.
- Spaltlampe mit Zusatzausrüstung: 3.000 bis 15.000 Euro.
- Automatischer Perimeter (Gesichtsfeldgerät): 8.000 bis 20.000 Euro.
- Tonometer (Augendruckmesser): 2.000 bis 8.000 Euro.
- Funduskamera: 10.000 bis 40.000 Euro.
- Refraktionseinheit: 5.000 bis 15.000 Euro.
- Lasergerät (YAG- oder Argonlaser): 15.000 bis 50.000 Euro.
Eine Geräteversicherung für Augenarztpraxen sollte Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit sowie Diebstahl einschließen. Ärzteversichert bietet Vergleiche für spezialisierte Praxisversicherungspolicen, die den hohen Gerätewert ophthalmologischer Einrichtungen berücksichtigen. Die jährliche Prämie liegt typischerweise zwischen 500 und 1.500 Euro abhängig vom Gerätewert.
Wann gilt das nicht?
Im Krankenhausbetrieb gelten Klinikpolicen. Geleaste Lasergeräte oder Geräte im Betreibermodell sind häufig durch den Geräteanbieter versichert; hier ist eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung Augenheilkunde
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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