Gynäkologen benötigen eine Geräteversicherung, die die spezialisierte technische Ausstattung einer Frauenarztpraxis gegen Schäden, Ausfall und Diebstahl absichert.

Die gynäkologische Praxis ist auf hochwertige Ultraschallgeräte, Kolposkope und ggf. Hysteroskopie-Systeme angewiesen. Ein Geräteausfall kann den Praxisbetrieb erheblich einschränken und zu Patientenverlusten führen.

Hintergrund

Typische Geräte in der gynäkologischen Praxis und ihre ungefähren Neuwerte:

  • Ultraschallgerät mit Vaginalschallkopf: 15.000 bis 50.000 Euro; zentrales Diagnosewerkzeug.
  • Kolposkop (digital): 5.000 bis 20.000 Euro.
  • Hysteroskopie-System: 8.000 bis 30.000 Euro.
  • CTG-Gerät (Kardiotokograph): 2.000 bis 8.000 Euro; bei Geburtsbegleitung unverzichtbar.
  • CO₂-Laser für Zervixeingriffe: 20.000 bis 60.000 Euro.
  • Mammographiegerät (in großen Praxen): 60.000 bis 150.000 Euro.

Besonders zu beachten: Vaginale Ultraschallköpfe sind empfindlich und kostenintensiv im Austausch. Eine Elektronik- und Geräteversicherung sollte diese explizit mitversichern. Ärzteversichert hilft Gynäkologen, den passenden Versicherungsschutz für ihre spezifische Geräteausstattung zu finden.

Wann gilt das nicht?

Geleaste Ultraschallgeräte sind häufig durch den Leasinggeber abgesichert. Im Klinikbereich greift die Klinikversicherung; eine eigene Praxispolice ist nur für niedergelassene Gynäkologen relevant.

Quellen

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