Kinderärzte benötigen eine Geräteversicherung, die die spezialisierten pädiatrischen Diagnose- und Überwachungsgeräte ihrer Praxis gegen Schäden und Ausfall absichert.

In der Kinderheilkunde sind Ultraschallgeräte für Hüft- und Organunitersuchungen, EKG-Geräte sowie Neugeborenen-Hörscreeninggeräte essenziell. Gesamtgerätewerte von 20.000 bis 80.000 Euro sind in kinderärztlichen Praxen üblich.

Hintergrund

Typische Geräte in der kinderärztlichen Praxis und ihre ungefähren Neuwerte:

  • Ultraschallgerät (Abdomen, Hüfte, Schädel): 12.000 bis 40.000 Euro.
  • EKG-Gerät (pädiatrisch): 1.500 bis 5.000 Euro.
  • Pulsoxymeter: 300 bis 1.500 Euro; oft mehrere Einheiten.
  • Hörscreening-Gerät (DPOAE): 2.000 bis 6.000 Euro; für U3 und U6 Vorsorge.
  • Spirometer (ab Schulalter): 1.500 bis 4.000 Euro.
  • Inhalationsgeräte: 200 bis 800 Euro pro Gerät.
  • Phototherapiegerät für Neugeborenen-Ikterus: 2.000 bis 8.000 Euro.

Da Kinderärzte häufig mit schnellen und unvorhersehbaren Situationen konfrontiert sind, empfiehlt Ärzteversichert eine Geräteversicherung mit kurzer Schadensbearbeitungszeit, um Geräteausfälle rasch zu überbrücken.

Wann gilt das nicht?

Im Krankenhaus und in Kinderkliniken sind Geräte über die Klinikversicherung gedeckt. Geleaste oder gemietete Geräte haben oft eigene Versicherungsklauseln.

Quellen

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