Neurologen benötigen eine Geräteversicherung, die die spezifischen neurophysiologischen Diagnosegeräte ihrer Praxis umfassend gegen Schäden, Defekte und Diebstahl absichert.
In der neurologischen Praxis sind EEG-Geräte, EMG/ENG-Systeme und Doppler-Ultraschallgeräte zentrale Werkzeuge. Ihr Ausfall verhindert wichtige Diagnosestellungen; Wiederbeschaffungswerte von 30.000 bis 80.000 Euro sind üblich.
Hintergrund
Typische Geräte in der neurologischen Praxis und ihre ungefähren Neuwerte:
- EEG-Gerät (ambulant, ggf. Video-EEG): 8.000 bis 30.000 Euro.
- EMG/ENG-System (Elektromyographie/Neurographie): 10.000 bis 30.000 Euro.
- Transkranieller Doppler (TCD): 8.000 bis 25.000 Euro.
- Visuell evozierte Potenziale (VEP): 5.000 bis 15.000 Euro.
- Schlafdiagnostik-System (ambulant, Polygraphie): 3.000 bis 10.000 Euro.
- TMS-Gerät (Transkranielle Magnetstimulation): 20.000 bis 50.000 Euro.
Elektrophysiologische Geräte reagieren besonders empfindlich auf Überspannung und elektrische Störfelder. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen eine Elektronikversicherung mit erweitertem Überspannungsschutz und Betriebsunterbrechungskomponente.
Wann gilt das nicht?
Klinisch tätige Neurologen sind über die Klinikversicherung abgedeckt. Geräte in MVZ-Strukturen können unter einer gemeinsamen Police versichert sein.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Neurologie
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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