Psychiater benötigen eine Geräteversicherung vor allem für die Praxis-IT und ggf. spezielle Behandlungsgeräte wie rTMS-Systeme oder EEG-Einheiten.
Psychiatrische Praxen arbeiten weniger geräteintensiv als viele andere Fachrichtungen, jedoch sind EEG-Geräte, rTMS-Systeme und die gesamte IT-Infrastruktur versicherungswürdig. Gerade der Schutz von Patientendaten und Praxissoftware hat hohen finanziellen Wert.
Hintergrund
Typische Geräte in der psychiatrischen Praxis und ihre ungefähren Neuwerte:
- EEG-Gerät (zur Differenzialdiagnostik): 8.000 bis 25.000 Euro.
- rTMS-Gerät (repetitive transkranielle Magnetstimulation): 20.000 bis 60.000 Euro; zunehmend in psychiatrischen Praxen eingesetzt.
- Praxiscomputer und Server: 3.000 bis 15.000 Euro.
- Telematikinfrastruktur-Komponenten (TI-Konnektor, Kartenlesegeräte): 500 bis 2.000 Euro.
- Biofeedback-Geräte: 2.000 bis 8.000 Euro.
- Schreibtischausstattung und Kommunikationstechnik: 1.000 bis 5.000 Euro.
Ein Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl kann die gesamte Praxis-IT treffen. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern eine kombinierte Inhalts- und Elektronikversicherung, die auch Datenverlustrisiken berücksichtigt.
Wann gilt das nicht?
In psychiatrischen Kliniken sind Geräte über die Klinikversicherung gedeckt. Ambulante Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung sollten prüfen, ob eine Berufsrechtsschutz- oder Inhaltsversicherung die IT ausreichend abdeckt.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Psychiatrie und Psychotherapie
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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