Rechtsmediziner benötigen eine Geräteversicherung für hochspezialisierte Laborgeräte, forensische Dokumentationssysteme und ggf. Bildgebungsanlagen.
Hintergrund
Typische Geräte in der Rechtsmedizin und ihre ungefähren Neuwerte:
- Massenspektrometer / GC-MS (für Toxikologie): 50.000 bis 200.000 Euro.
- Forensischer CT-Scanner (postmortale Bildgebung): 200.000 bis 600.000 Euro.
- Forschungsmikroskop (Forensische Histologie): 20.000 bis 100.000 Euro.
- DNA-Analysesystem (PCR, Kapillarelektrophorese): 30.000 bis 100.000 Euro.
- Digitale Fototechnik und Dokumentationsanlage: 3.000 bis 15.000 Euro.
- Toxikologie-Immunoassay-Analyser: 10.000 bis 50.000 Euro.
Da rechtsmedizinische Institute oft in universitärer Trägerschaft oder behördlicher Kontrolle stehen, greifen häufig spezifische Institutsversicherungen. Niedergelassene Rechtsmediziner mit eigener Praxis oder Institut sollten Ärzteversichert zur Prüfung einer spezialisierten Laborversicherung kontaktieren.
Wann gilt das nicht?
In universitärer oder behördlicher Trägerschaft befindliche rechtsmedizinische Institute sind über institutseigene Policen abgesichert. Eine eigene Geräteversicherung ist nur für selbstständige Rechtsmediziner relevant.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Rechtsmedizin
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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