Sportmediziner benötigen eine Geräteversicherung, die die leistungsdiagnostischen und therapeutischen Geräte einer sportmedizinischen Praxis gegen Schäden und Ausfall absichert.
Hintergrund
Typische Geräte in der sportmedizinischen Praxis und ihre ungefähren Neuwerte:
- Spiroergometrie-System (Ergometer + Gasanalysator): 10.000 bis 40.000 Euro.
- Laktatanalysator: 2.000 bis 8.000 Euro.
- Ultraschallgerät (Muskel, Sehnen): 10.000 bis 30.000 Euro.
- Belastungs-EKG (Fahrradergometer + EKG-System): 5.000 bis 15.000 Euro.
- Körperkompositionsanalyse-Gerät (DEXA oder BIA): 5.000 bis 40.000 Euro.
- Blutdruckmessgerät (belastungsgerecht): 500 bis 2.000 Euro.
- Thermographiekamera (optionale Diagnostik): 3.000 bis 15.000 Euro.
Ergometer und Belastungsgeräte sind durch häufige intensive Nutzung besonders verschleißanfällig. Eine Geräteversicherung, die auch mechanische Defekte einschließt, ist für Sportmediziner besonders wertvoll. Ärzteversichert hilft Sportmedizinern beim Vergleich geeigneter Policen.
Wann gilt das nicht?
Im Sportverbands- oder Vereinsumfeld genutzte Geräte können über den Vereins-Rahmenvertrag versichert sein. Klinisch tätige Sportmediziner sind über die Klinikversicherung gedeckt.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Sportmedizin
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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