Unfallchirurgen benötigen eine Geräteversicherung, die die hochwertige operative und diagnostische Technik einer unfallchirurgischen Praxis oder eines ambulanten OP-Zentrums umfassend absichert.
In der Unfallchirurgie sind C-Bogen-Röntgenanlagen, Arthroskopie-Systeme und spezialisierte OP-Instrumente zentrale Investitionen. Gesamtgerätewerte von 100.000 bis 500.000 Euro sind in unfallchirurgischen Einrichtungen keine Seltenheit.
Hintergrund
Typische Geräte in der unfallchirurgischen Praxis und ihre ungefähren Neuwerte:
- C-Bogen (mobiles Röntgen): 30.000 bis 100.000 Euro; unverzichtbar für intraoperative Kontrolle.
- Arthroskopie-Turm: 15.000 bis 50.000 Euro.
- Elektrochirurgieeinheit: 3.000 bis 15.000 Euro.
- OP-Tisch: 15.000 bis 50.000 Euro.
- Ultraschallgerät (Fraktur- und Weichteildiagnostik): 10.000 bis 35.000 Euro.
- Instrumentensterilisationsanlage (Autoklav): 5.000 bis 20.000 Euro.
- Patientenmonitor: 5.000 bis 15.000 Euro.
Ein C-Bogen-Ausfall im laufenden OP-Betrieb ist kritisch und kann die sofortige Verlegung des Patienten erforderlich machen. Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen eine Geräteversicherung mit 24h-Notfallservice und Leihgeräteklausel.
Wann gilt das nicht?
Klinisch tätige Unfallchirurgen sind über die Klinikversicherung gedeckt. Im BG-Kliniken-Netz gelten eigene Versicherungsstrukturen.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundesärztekammer: Orthopädie und Unfallchirurgie
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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