Zahnärzte benötigen eine Geräteversicherung, die die hochwertige Behandlungs-, Röntgen- und Zahntechnik einer modernen Zahnarztpraxis umfassend absichert.

Zahnarztpraxen gehören zu den gerätekostenintensivsten ambulanten Einrichtungen. Behandlungseinheiten, digitale Volumentomographen und CAD/CAM-Fräsmaschinen können Gesamtgerätewerte von 150.000 bis über 500.000 Euro ausmachen.

Hintergrund

Typische Geräte in der Zahnarztpraxis und ihre ungefähren Neuwerte:

  • Behandlungseinheit (Stuhl + Arm + Einheit): 15.000 bis 50.000 Euro pro Einheit; je nach Praxisgröße mehrere Einheiten.
  • Digitales Panoramaröntgen (OPG): 15.000 bis 40.000 Euro.
  • Digitaler Volumentomograph (DVT/CBCT): 50.000 bis 200.000 Euro.
  • CAD/CAM-Fräsmaschine: 30.000 bis 100.000 Euro.
  • Intraoralscanner: 10.000 bis 30.000 Euro.
  • Autoklav (Sterilisation): 5.000 bis 20.000 Euro.
  • Laser (Diodenlaser, Er:YAG-Laser): 5.000 bis 40.000 Euro.

Wasserschäden durch Kühlwassersysteme in Behandlungseinheiten sind ein häufiger Schadensfall. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten eine kombinierte Inhalts- und Elektronikversicherung mit erweiterter Wasserschutzklausel.

Wann gilt das nicht?

Im zahntechnischen Labor betriebene Geräte können über eine separate Laborversicherung abgedeckt sein. Geleaste Behandlungseinheiten haben oft eigene Versicherungsklauseln im Leasingvertrag.

Quellen

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