Zahnärzte benötigen eine Geräteversicherung, die die hochwertige Behandlungs-, Röntgen- und Zahntechnik einer modernen Zahnarztpraxis umfassend absichert.
Zahnarztpraxen gehören zu den gerätekostenintensivsten ambulanten Einrichtungen. Behandlungseinheiten, digitale Volumentomographen und CAD/CAM-Fräsmaschinen können Gesamtgerätewerte von 150.000 bis über 500.000 Euro ausmachen.
Hintergrund
Typische Geräte in der Zahnarztpraxis und ihre ungefähren Neuwerte:
- Behandlungseinheit (Stuhl + Arm + Einheit): 15.000 bis 50.000 Euro pro Einheit; je nach Praxisgröße mehrere Einheiten.
- Digitales Panoramaröntgen (OPG): 15.000 bis 40.000 Euro.
- Digitaler Volumentomograph (DVT/CBCT): 50.000 bis 200.000 Euro.
- CAD/CAM-Fräsmaschine: 30.000 bis 100.000 Euro.
- Intraoralscanner: 10.000 bis 30.000 Euro.
- Autoklav (Sterilisation): 5.000 bis 20.000 Euro.
- Laser (Diodenlaser, Er:YAG-Laser): 5.000 bis 40.000 Euro.
Wasserschäden durch Kühlwassersysteme in Behandlungseinheiten sind ein häufiger Schadensfall. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten eine kombinierte Inhalts- und Elektronikversicherung mit erweiterter Wasserschutzklausel.
Wann gilt das nicht?
Im zahntechnischen Labor betriebene Geräte können über eine separate Laborversicherung abgedeckt sein. Geleaste Behandlungseinheiten haben oft eigene Versicherungsklauseln im Leasingvertrag.
Quellen
- GDV: Elektronikversicherung für Unternehmen
- Bundeszahnärztekammer: Praxisausstattung
- VVG § 1 – Grundlagen der Schadensversicherung
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