Anästhesisten unterliegen besonders strengen Hygieneanforderungen, da invasive Maßnahmen wie Gefäßzugänge, Intubation und Regionalanästhesie direkten Zugang zum Kreislauf oder Nervensystem schaffen.

In der Anästhesie sind strikte Asepsis bei i.v.-Zugängen und Regionalanästhesie, Einmalmaterialien für Beatmungsschläuche und Tuben sowie sterile Technik bei Katheteranlagen Pflicht. Katheter-assoziierte Infektionen sind häufige und vermeidbare Komplikationen.

Hintergrund

Die RKI-Empfehlungen zur Prävention katheterassoziierter Infektionen und zur Hygiene in der Anästhesie sind verbindliche Leitlinien:

  • Venöse Zugänge: Sterile Anlage, tägliche Inspektion, Wechsel nach spätestens 72–96 Stunden.
  • Zentralvenöse Katheter (ZVK): Maximale Barrierevorkehrungen bei Anlage (steriler Kittel, Handschuhe, Maske, Haube, großes steriles Tuch).
  • Intubation: Einmalige Verwendung von Trachealtuben und Beatmungsschläuchen; HME-Filter als Atemwegsfilter.
  • Regionalanästhesie: Striktes No-Touch-Prinzip oder sterile Technik bei Peridural- und Spinalanästhesie.
  • Narkosegerät: Desinfektion des Atemwegssystems nach jedem Patienten; Narkosegaszuleitungen entsprechend den Herstellerangaben wechseln.
  • Händehygiene: Vor allen invasiven Maßnahmen zwingend chirurgische Händedesinfektion.

Katheter-assoziierte Septikämien sind ein häufiger Haftungsfall in der Anästhesie; eine gute Dokumentation der Hygienemaßnahmen ist entscheidend. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, die Hygienedokumentation in das Qualitätsmanagementsystem zu integrieren.

Wann gilt das nicht?

Im Krankenhaus gelten klinikspezifische Hygienepläne; ambulant tätige Anästhesisten müssen eigene Pläne nach den Landesvorgaben vorhalten.

Quellen

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