Anästhesisten unterliegen besonders strengen Hygieneanforderungen, da invasive Maßnahmen wie Gefäßzugänge, Intubation und Regionalanästhesie direkten Zugang zum Kreislauf oder Nervensystem schaffen.
Hintergrund
Die RKI-Empfehlungen zur Prävention katheterassoziierter Infektionen und zur Hygiene in der Anästhesie sind verbindliche Leitlinien:
- Venöse Zugänge: Sterile Anlage, tägliche Inspektion, Wechsel nach spätestens 72–96 Stunden.
- Zentralvenöse Katheter (ZVK): Maximale Barrierevorkehrungen bei Anlage (steriler Kittel, Handschuhe, Maske, Haube, großes steriles Tuch).
- Intubation: Einmalige Verwendung von Trachealtuben und Beatmungsschläuchen; HME-Filter als Atemwegsfilter.
- Regionalanästhesie: Striktes No-Touch-Prinzip oder sterile Technik bei Peridural- und Spinalanästhesie.
- Narkosegerät: Desinfektion des Atemwegssystems nach jedem Patienten; Narkosegaszuleitungen entsprechend den Herstellerangaben wechseln.
- Händehygiene: Vor allen invasiven Maßnahmen zwingend chirurgische Händedesinfektion.
Katheter-assoziierte Septikämien sind ein häufiger Haftungsfall in der Anästhesie; eine gute Dokumentation der Hygienemaßnahmen ist entscheidend. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, die Hygienedokumentation in das Qualitätsmanagementsystem zu integrieren.
Wann gilt das nicht?
Im Krankenhaus gelten klinikspezifische Hygienepläne; ambulant tätige Anästhesisten müssen eigene Pläne nach den Landesvorgaben vorhalten.
Quellen
- RKI: Prävention katheterassoziierter Infektionen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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