Augenärzte müssen besondere Hygieneanforderungen für Augentropfen, Kontaktlinsenanpassung und operative Eingriffe einhalten, um Keratitiden, Endophthalmitiden und andere Infektionskomplikationen zu verhindern.
In der Augenarztpraxis ist die korrekte Aufbereitung von Kontaktlinsengeräten, die Verwendung von Einzel-Augentropfenbehältern und bei intravitrealen Injektionen strikte Asepsis zwingend. Eine Endophthalmitis ist eine lebensbedrohliche Komplikation.
Hintergrund
Augenspezifische Hygieneanforderungen ergeben sich aus RKI-Empfehlungen und AWMF-Leitlinien:
- Augentropfen: Mehrfachdosisbehälter sind nur eingeschränkt zulässig; in der Praxis werden häufig Einzeldosis-Ophthalmika bevorzugt, um Kreuzkontaminationen zu verhindern.
- Kontaktlinsenanpassgeräte: Spaltlampenapplikator und Probelinsen müssen nach jedem Patienten desinfiziert werden.
- Tonometerspitzen: Nach RKI-Empfehlung müssen Applanationstonometerspitzen nach jedem Patienten desinfiziert werden (Hantavirus-Übertragungsrisiko!).
- Intravitreale Injektionen (IVOM): Steriles Abdecken, sterile Handschuhe, Povidon-Iod-Desinfektion der Konjunktiva; Endophthalmitis-Rate bei schlechter Technik bis 0,05 %.
- Strabismusoperationen/Kataraktchirurgie: OP-Saalbedingungen mit vollständiger Sterilität erforderlich.
- Händehygiene: Vor allen Untersuchungen am Auge, insbesondere vor Kontakt mit Bindehaut.
Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, die internen Hygieneanweisungen für IVOM und operative Eingriffe explizit zu dokumentieren und das Team regelmäßig zu schulen.
Wann gilt das nicht?
Bei rein optometrischen Tätigkeiten ohne invasive Eingriffe gelten weniger strenge Anforderungen. Klinisch tätige Augenärzte sind durch die Klinikan Hygienepläne gedeckt.
Quellen
- RKI: Hygiene in der Ophthalmologie
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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