Chirurgen – insbesondere in ambulanten Operationszentren – unterliegen den strengsten Hygieneanforderungen aller ambulanten Fachgruppen, da jede Wundinfektion (SSI) schwere Komplikationen verursachen kann.

In der Chirurgie sind chirurgische Händedesinfektion, Sterilisation aller invasiven Instrumente, sterile OP-Kleidung und ein strukturiertes perioperatives Antibiotikamanagement Pflicht. Jede Wundinfektion nach ambulantem Eingriff kann haftungsrelevant sein.

Hintergrund

Die Anforderungen an die chirurgische Hygiene basieren auf RKI-Empfehlungen, AWMF-Leitlinien und den Hygieneverordnungen der Länder:

  • Chirurgische Händedesinfektion: 3–5 Minuten mit gelistetem Händedesinfektionsmittel vor jedem operativen Eingriff.
  • Sterilisation: Alle chirurgischen Instrumente müssen validiert sterilisiert sein (Dampfsterilisation im Autoklav, Prüfung durch Biologische und chemische Indikatoren).
  • OP-Kleidung: Steriler Kittel, sterile Handschuhe, Haube, Mund-Nasen-Schutz.
  • Operationsfeld: Hautdesinfektion mit gelistetem Antiseptikum, steriles Abdecken.
  • Wundinfektionsprophylaxe: Perioperative Antibiotikagabe nach AWMF-Standard bei entsprechenden Eingriffen.
  • Aufwachbereich: Eigener Bereich mit Überwachungspflicht nach Narkose.
  • Wundversorgung postoperativ: Verbandwechsel unter aseptischen Bedingungen.

Die Wundinfektionsrate (SSI-Rate) ist ein Qualitätsindikator; ambulante OPs müssen diese dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, das Hygienekonzept regelmäßig durch externe Hygieneberatung zu überprüfen.

Wann gilt das nicht?

Für kleinere ambulante Eingriffe (z. B. Nahtversorgung kleiner Wunden) gelten vereinfachte Hygieneanforderungen. In Kliniken gelten eigene Klinik-Hygienepläne.

Quellen

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