Dermatologen müssen spezifische Hygieneanforderungen für Laserbehandlungen, invasive kosmetische Eingriffe, Biopsien und die Aufbereitung von Dermatologe-Instrumenten einhalten.

In der Dermatologie sind bei allen invasiven Eingriffen (Biopsie, Exzision, Injektion, Lasertherapie) hygienische Mindeststandards einzuhalten. Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz vor Infektionen durch Blut-zu-Blut-Kontakt und der korrekten Instrumentenaufbereitung.

Hintergrund

Dermatologische Praxen führen eine Vielzahl invasiver Eingriffe durch. Hygieneanforderungen umfassen:

  • Dermatoskopie: Kontaktgelöse Dermatoskopie bevorzugen; bei Kontaktdermatoskopie Desinfektion der Kontaktfläche zwischen Patienten.
  • Biopsie/Exzision: Sterile Abdeckung, chirurgische Handschuhe, steriles Instrumentarium.
  • Injektionen/Botulinum/Filler: Einmalmaterialien, aseptische Technik, Haut-Desinfektion mit gelistetem Antiseptikum.
  • Laserbehandlungen: Abdecken nicht behandelter Flächen, Schutz vor Laserrauch (Partikelmaske mit P3-Filter), da Laserrauch Viren enthalten kann (HPV!).
  • Kryotherapie: Gezielte Anwendung, Vermeidung von Kontakt des Kryogeräts mit infektiösen Läsionen.
  • Instrumentenaufbereitung: Kurettagebesteck und Biopsiezangen sind kritische Medizinprodukte und müssen sterilisiert werden.

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, bei Laserbehandlungen mit Absaugung zu arbeiten und das Personal zur Laserrauch-Exposition regelmäßig zu schulen.

Wann gilt das nicht?

Rein diagnostische Hautkonsultationen ohne invasive Maßnahmen unterliegen vereinfachten Hygieneanforderungen. Im Klinikbereich gelten klinikspezifische Hygienepläne.

Quellen

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