Dermatologen müssen spezifische Hygieneanforderungen für Laserbehandlungen, invasive kosmetische Eingriffe, Biopsien und die Aufbereitung von Dermatologe-Instrumenten einhalten.
In der Dermatologie sind bei allen invasiven Eingriffen (Biopsie, Exzision, Injektion, Lasertherapie) hygienische Mindeststandards einzuhalten. Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz vor Infektionen durch Blut-zu-Blut-Kontakt und der korrekten Instrumentenaufbereitung.
Hintergrund
Dermatologische Praxen führen eine Vielzahl invasiver Eingriffe durch. Hygieneanforderungen umfassen:
- Dermatoskopie: Kontaktgelöse Dermatoskopie bevorzugen; bei Kontaktdermatoskopie Desinfektion der Kontaktfläche zwischen Patienten.
- Biopsie/Exzision: Sterile Abdeckung, chirurgische Handschuhe, steriles Instrumentarium.
- Injektionen/Botulinum/Filler: Einmalmaterialien, aseptische Technik, Haut-Desinfektion mit gelistetem Antiseptikum.
- Laserbehandlungen: Abdecken nicht behandelter Flächen, Schutz vor Laserrauch (Partikelmaske mit P3-Filter), da Laserrauch Viren enthalten kann (HPV!).
- Kryotherapie: Gezielte Anwendung, Vermeidung von Kontakt des Kryogeräts mit infektiösen Läsionen.
- Instrumentenaufbereitung: Kurettagebesteck und Biopsiezangen sind kritische Medizinprodukte und müssen sterilisiert werden.
Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, bei Laserbehandlungen mit Absaugung zu arbeiten und das Personal zur Laserrauch-Exposition regelmäßig zu schulen.
Wann gilt das nicht?
Rein diagnostische Hautkonsultationen ohne invasive Maßnahmen unterliegen vereinfachten Hygieneanforderungen. Im Klinikbereich gelten klinikspezifische Hygienepläne.
Quellen
- RKI: Anforderungen der Hygiene in ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →