Gynäkologen unterliegen spezifischen Hygieneanforderungen für vaginal eingesetzte Instrumente, Ultraschallsonden und operative Eingriffe, um gynäkologische Infektionen zu verhindern.

In der gynäkologischen Praxis müssen Vaginalsonden desinfiziert, Specula sterilisiert oder als Einmalartikel verwendet werden und bei ambulanten operativen Eingriffen vollständige Steriltechnik eingehalten werden. Krankenhauserworbene Infektionen sind ein häufiges Haftungsrisiko.

Hintergrund

Gynäkologische Hygieneanforderungen umfassen:

  • Specula: Können sterilisiert und wiederverwendet oder als Einmalartikel verwendet werden; Wiederverwendung erfordert validierte Reinigung und Sterilisation.
  • Ultraschallvaginalsonden: Müssen nach jedem Patienten mit einer Einmalhülle versehen und desinfiziert werden; die Übertragung von HPV durch Vaginalsonden ist dokumentiert.
  • Kolposkop: Kontaktteile desinfizieren; Okular reinigen.
  • Hysteroskopie-Instrumente: Kritische Medizinprodukte; müssen sterilisiert werden.
  • IUP-Einlage: Aseptische Technik; Verwendung steriler Einmalmaterialien.
  • Händehygiene: Hygienische Händedesinfektion vor und nach jeder vaginalen Untersuchung.

Der Einsatz von Einmalspecula wird von der KRINKO empfohlen, um Kreuzinfektionen zu verhindern. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, die Aufbereitungsverfahren für alle Medizinprodukte im Hygieneplan zu dokumentieren.

Wann gilt das nicht?

In Krankenhäusern gelten klinikspezifische Hygienepläne. Telemedizinische Gynäkologie ohne körperliche Untersuchung unterliegt anderen Anforderungen.

Quellen

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