HNO-Ärzte müssen besondere Hygieneanforderungen für flexible und starre Endoskope, Otoskope sowie bei ambulanten HNO-Eingriffen einhalten.
In der HNO-Praxis sind flexible Endoskope nach DGSV-Richtlinien aufzubereiten, Otoskoptrichter als Einmalmaterial oder desinfizierbar zu verwenden und bei Laserbehandlungen Laserrauchschutz zu tragen. Die Endoskop-Aufbereitung ist ein häufiges Kontrollthema bei Gesundheitsamtsbegehungen.
Hintergrund
HNO-spezifische Hygieneanforderungen umfassen:
- Flexible Endoskope (Nasopharyngoskop, Laryngoskop): Aufbereitung nach DGSV/DGKH-Leitlinien: manuelle Vorreinigung, maschinelle Aufbereitung im Endoskopspülautomat oder chemische Desinfektion in gelistetem Mittel; Einwirkzeiten einhalten.
- Starre Endoskope: Sterilisation im Autoklav.
- Otoskoptrichter: Einmaltrichter bevorzugen oder nach jedem Patienten desinfizieren.
- Aurikel (Ohr-Specula): Einmalprodukte oder sterilisierbar.
- Laserbehandlungen: Absauganlage und Laserrauchfilter (Partikelmaske P3) Pflicht; Laserrauch kann Viren und Pilzsporen enthalten.
- Nasen-/Rachen-Instrumente: Kritische Medizinprodukte; müssen sterilisiert werden.
Eine nicht ordnungsgemäße Endoskop-Aufbereitung ist ein häufiger Mangelbefund bei Hygienebegehungen durch das Gesundheitsamt. Bußgelder bis 25.000 Euro können drohen. Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, ein schriftliches Aufbereitungsprotokoll für jedes Endoskop zu führen.
Wann gilt das nicht?
Im Krankenhaus gelten klinikspezifische Hygienevorschriften. Rein audiometrische Praxen ohne endoskopische Eingriffe haben weniger strenge Anforderungen.
Quellen
- RKI: Aufbereitung flexibler Endoskope
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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