HNO-Ärzte müssen besondere Hygieneanforderungen für flexible und starre Endoskope, Otoskope sowie bei ambulanten HNO-Eingriffen einhalten.

In der HNO-Praxis sind flexible Endoskope nach DGSV-Richtlinien aufzubereiten, Otoskoptrichter als Einmalmaterial oder desinfizierbar zu verwenden und bei Laserbehandlungen Laserrauchschutz zu tragen. Die Endoskop-Aufbereitung ist ein häufiges Kontrollthema bei Gesundheitsamtsbegehungen.

Hintergrund

HNO-spezifische Hygieneanforderungen umfassen:

  • Flexible Endoskope (Nasopharyngoskop, Laryngoskop): Aufbereitung nach DGSV/DGKH-Leitlinien: manuelle Vorreinigung, maschinelle Aufbereitung im Endoskopspülautomat oder chemische Desinfektion in gelistetem Mittel; Einwirkzeiten einhalten.
  • Starre Endoskope: Sterilisation im Autoklav.
  • Otoskoptrichter: Einmaltrichter bevorzugen oder nach jedem Patienten desinfizieren.
  • Aurikel (Ohr-Specula): Einmalprodukte oder sterilisierbar.
  • Laserbehandlungen: Absauganlage und Laserrauchfilter (Partikelmaske P3) Pflicht; Laserrauch kann Viren und Pilzsporen enthalten.
  • Nasen-/Rachen-Instrumente: Kritische Medizinprodukte; müssen sterilisiert werden.

Eine nicht ordnungsgemäße Endoskop-Aufbereitung ist ein häufiger Mangelbefund bei Hygienebegehungen durch das Gesundheitsamt. Bußgelder bis 25.000 Euro können drohen. Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, ein schriftliches Aufbereitungsprotokoll für jedes Endoskop zu führen.

Wann gilt das nicht?

Im Krankenhaus gelten klinikspezifische Hygienevorschriften. Rein audiometrische Praxen ohne endoskopische Eingriffe haben weniger strenge Anforderungen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →