Internisten – insbesondere Gastroenterologen – unterliegen strengen Hygieneanforderungen für Endoskope, Infusionssysteme und invasive diagnostische Maßnahmen.
In der internistischen Praxis sind flexible Gastroskope und Koloskope nach DGSV-Richtlinien aufzubereiten, Infusionssysteme aseptisch anzulegen und bei Leberbiopsien oder Gelenkpunktionen Steriltechnik einzuhalten. Die Endoskopaufbereitung ist das häufigste Hygienemangelthema bei behördlichen Kontrollen.
Hintergrund
Internistische Hygieneanforderungen umfassen:
- Gastroskope/Koloskope: Aufbereitung nach DGSV/DGKH-Leitlinien in validierten Endoskopspülautomaten; Dokumentation jeder Aufbereitung.
- Biopsiezangen: Kritische Medizinprodukte; Sterilisation nach jeder Anwendung.
- Infusionssysteme: Aseptische Anlage, Wechsel nach 72–96h oder bei Komplikationszeichen.
- Leberbiopsie: Sterile Abdeckung, sterile Handschuhe, Lokalanästhesie unter aseptischen Bedingungen.
- Ösophagus-Manometrie: Sonden nach Herstellerempfehlung aufbereiten oder als Einmal verwenden.
- Händehygiene: Vor und nach jedem Patientenkontakt und invasiven Eingriff.
Laut RKI muss jeder Aufbereitungszyklus für flexible Endoskope schriftlich dokumentiert werden, einschließlich Chargennummer, Datum, Prüfergebnis. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, die Endoskopaufbereitung durch einen externen Hygienefachmann validieren zu lassen.
Wann gilt das nicht?
Rein konservativ tätige Internisten ohne invasive Eingriffe unterliegen den vereinfachten allgemeinen Praxishygieneanforderungen.
Quellen
- RKI: Aufbereitung flexibler Endoskope
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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