Kardiologen unterliegen spezifischen Hygieneanforderungen für invasive Gefäß- und Herzeingriffe, Echokardiographiesonden sowie die Überwachung von Patienten mit Implantaten.
In der Kardiologie sind bei Herzkathetern und Schrittmacherimplantationen strikte Operationssaalbedingungen einzuhalten. Transösophageale Echosonden (TEE) müssen nach DGSV-Richtlinien aufbereitet werden.
Hintergrund
Kardiologische Hygieneanforderungen im ambulanten Bereich:
- EKG-Elektroden: Einmalelektroden verwenden; keine Wiederverwendung.
- Echosonden (transthorakal): Desinfektion der Sonde nach jedem Patienten mit gelistetem Desinfektionsmittel.
- Transösophageale Echosonde (TEE): Aufbereitung als Endoskop nach DGSV-Leitlinien; manuelle Vorreinigung, Desinfektion in gelistetem Mittel.
- Herzkatheterlabor: Vollständige OP-Hygiene (chirurgische Händedesinfektion, sterile Kleidung, sterile Abdeckung des OP-Felds); Sterilisation aller wiederverwendbaren Kathetermaterialien.
- Schrittmacheroperationen: OP-Saalbedingungen; Implantat-Dokumentation und Explantationsprotokoll.
- Venöse Zugänge: Aseptische Anlage und tägliche Kontrolle.
Infektionen an implantierten Herzschrittmachern oder Defibrillatoren (CIED-Infektionen) sind lebensbedrohlich und häufig Gegenstand von Haftpflichtfällen. Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, die Hygienedokumentation für Herzkathetertätigkeiten besonders sorgfältig zu führen.
Wann gilt das nicht?
In Kliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Rein nichtinvasiv tätige Kardiologen (EKG, Echo, Ergometrie) haben weniger strenge Anforderungen.
Quellen
- RKI: Prävention katheterassoziierter Infektionen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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