Neurologen müssen spezifische Hygieneanforderungen für Liquorpunktionen, EEG-Elektroden und neurophysiologische Ableitungen einhalten, um Infektionen zu verhindern.
In der Neurologie sind bei Liquorpunktionen strikte Asepsis (sterile Handschuhe, Hautdesinfektion, steriles Abdecken) Pflicht. EEG-Elektroden müssen nach jedem Patienten desinfiziert werden; Einmalnadelelelektroden bei EMG sind zu bevorzugen.
Hintergrund
Neurologische Hygieneanforderungen umfassen:
- Liquorpunktion (Lumbalpunktion): Hautdesinfektion mit gelistetem Antiseptikum, sterile Handschuhe, sterile Abdeckung; Einmalnadeln; kein Mehrfachgebrauch von Mandrin oder Nadel.
- EEG-Elektroden: Wiederverwendbare Elektroden müssen zwischen Patienten sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden; Einmalschaum-Elektroden bevorzugen.
- EMG-Nadelelektroden: Einmalnadelelelektroden verwenden; keine Wiederaufbereitung.
- TMS (Transkranielle Magnetstimulation): Spulen zwischen Patienten desinfizieren; Haargummi und Haarnadeln sind Einmalmaterialien.
- Biofeedback-Elektroden: Desinfektion nach jedem Patienten.
- Händehygiene: Vor und nach jedem invasiven Eingriff; zwischen Patienten.
Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, für EMG-Nadelelektroden ausschließlich Einmalmaterial zu verwenden und dies im Hygieneplan zu dokumentieren.
Wann gilt das nicht?
In Neurologischen Kliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Rein konservativ tätige Neurologen ohne invasive Eingriffe haben vereinfachte Anforderungen.
Quellen
- RKI: Anforderungen der Hygiene in ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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