Notfallmediziner müssen auch unter Einsatzbedingungen grundlegende Hygienemaßnahmen einhalten, um sowohl Patienten als auch sich selbst vor Infektionen zu schützen.

In der Notfallmedizin sind Schutzhandschuhe, Einmalmaterialien für i.v.-Zugänge und Intubation sowie die Desinfektion von Rettungsgeräten nach jedem Einsatz Pflicht. Stichverletzungen durch kontaminierte Kanülen sind ein erhebliches Berufsrisiko.

Hintergrund

Notfallmedizinische Hygieneanforderungen umfassen:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schutzhandschuhe bei jedem Patientenkontakt; bei Atemwegsinfektionen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske; Schutzbrille bei Blutungsrisiko.
  • Einmalmaterialien: i.v.-Zugang, Venenpunktionsbesteck, Trachealtubus, Beatmungsschläuche sind Einmalprodukte.
  • Stichverletzungsschutz: Sicherheitskanülen verwenden; nach Verletzung sofort Notfallprotokoll aktivieren (inklusive HIV-Postexpositionsprophylaxe).
  • Rettungsmittel-Desinfektion: Trage, Beatmungsgeräte, Defibrillatoren müssen nach jedem Einsatz desinfiziert werden.
  • Hände-Desinfektion: Wasserloser Händedesinfektionsmittelspender im Fahrzeug; Desinfektion vor und nach Patientenkontakt.
  • Abfallentsorgung: Sharps-Container im Notarzt- und RTW-Fahrzeug pflichtgemäß.

Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern mit eigener Praxis oder im freiberuflichen Notarzteinsatz, ihre PSA-Kosten und Desinfektion im Hygienebudget einzuplanen.

Wann gilt das nicht?

Im Rettungsdienst gelten die Hygienepläne des Rettungsdienstträgers. Rein telemedizinisch tätige Notfallmediziner unterliegen anderen Anforderungen.

Quellen

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