Onkologen unterliegen besonders strengen Hygieneanforderungen, da Chemotherapiepatienten schwer immunsupprimiert sind und sowohl besonders schutzbedürftig als auch durch Zytostatika für das Personal gefährlich sind.
In der Onkologie sind Zytostatika-Zubereitung unter einer Sicherheitswerkbank (Klasse II), aseptische Infusionstechnik und der besondere Schutz immunsupprimierter Patienten vor nosokomialen Infektionen zentrale Hygienepflichten.
Hintergrund
Onkologische Hygieneanforderungen umfassen:
- Zytostatika-Herstellung: Zubereitung unter Sicherheitswerkbank (Klasse II) in einem gesonderten Raum; Schutzausrüstung (Handschuhe, Kittel, Maske) für das zubereitende Personal.
- Infusionstechnik: Aseptische Anlage von Infusionszugängen; i.v.-Zugänge tägliche Inspektion, Wechsel spätestens nach 72–96h.
- Portversorgung: Sterile Technik bei Port-Nadelpunktion; Port-Spülung mit steriler Kochsalzlösung.
- Patientenschutz (Neutropenie): Neutropenische Patienten möglichst isoliert behandeln; keine frischen Blumen im Behandlungsraum.
- Personalschutz: Zytostatika sind potenziell karzinogen; Personalexposition dokumentieren.
- Abfallentsorgung: Zytostatika-kontaminierte Materialien als Sonderabfall entsorgen.
Ärzteversichert empfiehlt onkologischen Praxen, die Zytostatika-Aufbereitung durch eine pharmazeutisch-technische Assistenz durchführen zu lassen und regelmäßig extern zu validieren.
Wann gilt das nicht?
In Kliniken und onkologischen Tageskliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Bei Hormontherapien ohne Zytostatika gelten vereinfachte Regeln.
Quellen
- RKI: Anforderungen der Hygiene in ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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