Orthopäden müssen spezifische Hygieneanforderungen für Gelenkinjektionen, Gipsverbände und ambulante orthopädische Eingriffe einhalten, um Gelenkinfektionen und Wundinfektionen zu verhindern.
In der Orthopädie sind Gelenkinjektionen unter sterilen Bedingungen (Handschuhe, Hautdesinfektion, Einmalkanülen) durchzuführen. Eine septische Arthritis als Komplikation einer Gelenkinjektion ist ein häufiger Haftungsfall.
Hintergrund
Orthopädische Hygieneanforderungen umfassen:
- Gelenkinjektionen: Hautdesinfektion mit gelistetem Antiseptikum, sterile Handschuhe, Einmalkanülen und Einmalspritzen; keine Mehrfachentnahme aus Injektionslösungen.
- Stoßwellentherapie: Schutzhandschuhe; Gelkissen zwischen Patienten wechseln oder desinfizieren.
- Gipsverbände: Frischen Gipsschnittabfall entsorgen; Unterlagepolster sind Einmalmaterial.
- Wundversorgung: Verbandswechsel unter aseptischen Bedingungen; sterile Wundauflagen.
- Instrumente: Kurettagebesteck, Punktion snadeln und Biopsieinstrumente müssen sterilisiert werden.
- Physiotherapieräume: Liegen nach jedem Patienten desinfizieren; Therapiebälle und -matten regelmäßig reinigen und desinfizieren.
Gelenkinfektionen nach nicht steriler Injektion sind ein häufiger und gut dokumentierter Haftungsfall in der Orthopädie. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, Injektions-Protokolle zu dokumentieren.
Wann gilt das nicht?
In orthopädischen Kliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Rein konservativ tätige Orthopäden ohne invasive Eingriffe haben vereinfachte Anforderungen.
Quellen
- RKI: Anforderungen der Hygiene in ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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