Palliativmediziner müssen auch im häuslichen Umfeld bei SAPV-Einsätzen grundlegende Hygienemaßnahmen einhalten, insbesondere beim Umgang mit Schmerzpumpen, Kathetern und i.v.-Zugängen.
In der Palliativmedizin sind Schmerzpumpen aseptisch zu befüllen, i.v.-Zugänge und subkutane Nadeln regelmäßig zu wechseln und Einmalmaterialien zu verwenden. Das häusliche Umfeld stellt keine Ausnahme von den Hygienepflichten dar.
Hintergrund
Palliativmedizinische Hygieneanforderungen im häuslichen SAPV-Einsatz:
- Schmerzpumpen (CSCI): Aseptisches Befüllen; Pumpensystem und Schlauch regelmäßig wechseln (spätestens alle 24h bei Opioiden).
- Subkutane Nadeln: Einmalnadeln; Wechsel alle 48–72h oder bei Rötung.
- i.v.-Zugänge: Aseptische Anlage, regelmäßige Kontrolle auf Infektionszeichen.
- Wundversorgung bei Tumorwunden: Sterile Verbandsmaterialien; Schutzhandschuhe wegen Geruch und Keimbelastung.
- Hände-Desinfektion unterwegs: Alkoholisches Händedesinfektionsmittel mitführen; vor und nach jedem Patientenkontakt.
- PSA: Schutzhandschuhe bei Körperpflege und Wundversorgung; Mund-Nasen-Schutz bei bekannter Atemwegsinfektion.
Ärzteversichert empfiehlt SAPV-Teams, eine schriftliche Hygieneanleitung für Pflegende und Angehörige zu erstellen, die die wichtigsten Maßnahmen verständlich erklärt.
Wann gilt das nicht?
In stationären Palliativeinrichtungen und Hospizen gelten Einrichtungs-Hygienepläne. Telemedizinische Konsultationen unterliegen anderen Anforderungen.
Quellen
- RKI: Anforderungen der Hygiene in ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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