Palliativmediziner müssen auch im häuslichen Umfeld bei SAPV-Einsätzen grundlegende Hygienemaßnahmen einhalten, insbesondere beim Umgang mit Schmerzpumpen, Kathetern und i.v.-Zugängen.

In der Palliativmedizin sind Schmerzpumpen aseptisch zu befüllen, i.v.-Zugänge und subkutane Nadeln regelmäßig zu wechseln und Einmalmaterialien zu verwenden. Das häusliche Umfeld stellt keine Ausnahme von den Hygienepflichten dar.

Hintergrund

Palliativmedizinische Hygieneanforderungen im häuslichen SAPV-Einsatz:

  • Schmerzpumpen (CSCI): Aseptisches Befüllen; Pumpensystem und Schlauch regelmäßig wechseln (spätestens alle 24h bei Opioiden).
  • Subkutane Nadeln: Einmalnadeln; Wechsel alle 48–72h oder bei Rötung.
  • i.v.-Zugänge: Aseptische Anlage, regelmäßige Kontrolle auf Infektionszeichen.
  • Wundversorgung bei Tumorwunden: Sterile Verbandsmaterialien; Schutzhandschuhe wegen Geruch und Keimbelastung.
  • Hände-Desinfektion unterwegs: Alkoholisches Händedesinfektionsmittel mitführen; vor und nach jedem Patientenkontakt.
  • PSA: Schutzhandschuhe bei Körperpflege und Wundversorgung; Mund-Nasen-Schutz bei bekannter Atemwegsinfektion.

Ärzteversichert empfiehlt SAPV-Teams, eine schriftliche Hygieneanleitung für Pflegende und Angehörige zu erstellen, die die wichtigsten Maßnahmen verständlich erklärt.

Wann gilt das nicht?

In stationären Palliativeinrichtungen und Hospizen gelten Einrichtungs-Hygienepläne. Telemedizinische Konsultationen unterliegen anderen Anforderungen.

Quellen

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