Radiologen müssen spezifische Hygieneanforderungen für Bildgebungsgeräte, Kontrastmittelapplikation und interventionelle Eingriffe einhalten.

In der Radiologie müssen MRT-Zubehör und Ultraschallsonden zwischen Patienten desinfiziert werden, Kontrastmittelapplikationen aseptisch erfolgen und bei interventionellen Eingriffen volle Steriltechnik eingehalten werden.

Hintergrund

Radiologische Hygieneanforderungen umfassen:

  • MRT-Tisch und -Spulen: Tischbezug nach jedem Patienten wechseln oder desinfizieren; Oberflächenspulen desinfizieren; Lagerungsmaterialien waschen oder desinfizieren.
  • CT-Tisch: Desinfektion nach jedem Patienten.
  • Ultraschallsonden (transabdominal): Desinfektion mit gelistetem Sondendesinfektionsmittel.
  • Ultraschallsonden (endokavitär): TEE/TRUS-Sonden als flexible Endoskope nach DGSV aufbereiten.
  • Kontrastmittelapplikation: Aseptische Technik; Einmalspritzen; keine Mehrfachanwendung aus Kontrastmittelflaschen ohne sterilen Spike.
  • Interventionelle Radiologie: Biopsien, Drainagen, Gefäßinterventionen unter voller Steriltechnik (OP-ähnliche Bedingungen).
  • Röntgenuntersuchungen: Tisch und Griff-Elemente nach jedem Patienten wischen.

Die TEE-Sondenaufbereitung in kardiologisch-radiologischen Einrichtungen ist ein häufiger Mangelbefund bei Hygienebegehungen. Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, die Aufbereitung von Endokaviärsonden in einem validierten Aufbereitungsprotokoll zu dokumentieren.

Wann gilt das nicht?

In Kliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Rein diagnostische Teleradiologie ohne Patientenkontakt unterliegt anderen Anforderungen.

Quellen

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