Sportmediziner müssen neben den allgemeinen Praxishygienepflichten spezifische Anforderungen für Ergometer, Leistungsdiagnostikgeräte und den häufigen Schweiß- und Körperkontakt bei sportmedizinischen Untersuchungen einhalten.
In der sportmedizinischen Praxis müssen Ergometer, Liegen und Atemmasken nach jedem Patienten gereinigt und desinfiziert werden. Besondere Hygieneanforderungen gelten für Atemwegstests und bei Blut-Laktat-Messungen.
Hintergrund
Sportmedizinische Hygieneanforderungen umfassen:
- Ergometer: Sattel, Lenker und Pedale nach jedem Patienten desinfizieren; Herzratenmessbänder als Einmal oder waschen; EKG-Elektroden als Einmalmaterial.
- Spirometrie-Mundstücke: Einmalmundstücke und Nasenklammer; Filter in Atemkreis.
- Spiroergometrie-Atemmasken: Einmalmasken oder validierte Aufbereitung.
- Laktat-Bestimmung: Einmalkanülen für kapilläre Blutentnahme; Sicherheitslanzen; Bluttropfen-Kontamination des Personals vermeiden.
- Physiotherapie-Liegen: Nach jedem Patienten desinfizieren; Papierunterlagen.
- Sanitärräume/Umkleiden: Regelmäßige Reinigung und Desinfektion; Pilzinfektionen (Athleten-Fuß) vorbeugen.
Sportmedizinische Praxen mit angegliedertem Fitnessbereich müssen einen erweiterten Hygieneplan mit Gerätepflege und Umkleidehygiene vorhalten. Ärzteversichert empfiehlt Sportmedizinern, die Desinfektion von Testgeräten protokollarisch zu dokumentieren.
Wann gilt das nicht?
Reine Sporttauglichkeitsuntersuchungen ohne Leistungsdiagnostik haben vereinfachte Hygieneanforderungen. Im Teamarztbereich gelten die Hygieneregeln des Sportvereins oder -verbandes.
Quellen
- RKI: Anforderungen der Hygiene in ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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