Unfallchirurgen unterliegen strengen Hygieneanforderungen für die ambulante und operative Versorgung von Verletzungen, da kontaminierte Wunden ein hohes Infektionsrisiko tragen.

In der Unfallchirurgie sind bei operativen Eingriffen OP-Hygienebedingungen einzuhalten, Wunden aseptisch zu versorgen und Gipsräume nach jedem Patienten zu reinigen. Wundinfektionen nach traumatologischen Eingriffen sind häufig und vermeidbar.

Hintergrund

Unfallchirurgische Hygieneanforderungen umfassen:

  • Wundversorgung: Reinigung kontaminierter Wunden mit steriler Spüllösung; aseptische Naht; sterile Wundabdeckung.
  • Operative Eingriffe: Chirurgische Händedesinfektion, sterile Kleidung, steriles Instrumentarium; OP-Saalbedingungen im ambulanten OP.
  • Gipsverbände: Gipsreste und -staub entfernen; Schnittscheiben desinfizieren oder Einmalscheiben; Gipsräume regelmäßig feuchtwischen.
  • Metallimplantate: Steril verpackt und steril einzusetzen; Implantate-Dokumentation (Charge, Hersteller).
  • C-Bogen-Desinfektion: Oberflächen des mobilen Röntgengeräts zwischen Patienten desinfizieren.
  • Blut und Körperflüssigkeiten: Flächendesinfektion bei Kontaminationen; PSA für Personal.

Unfallchirurgische Wundinfektionen sind häufig auf die Qualität der initialen Wundversorgung zurückzuführen. Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen, ein Wundinfektions-Tracking (SSI-Surveillance) zu implementieren.

Wann gilt das nicht?

In Kliniken und BG-Kliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Rein konservative Traumatologen ohne operative Tätigkeit haben vereinfachte Anforderungen.

Quellen

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