Unfallchirurgen unterliegen strengen Hygieneanforderungen für die ambulante und operative Versorgung von Verletzungen, da kontaminierte Wunden ein hohes Infektionsrisiko tragen.
In der Unfallchirurgie sind bei operativen Eingriffen OP-Hygienebedingungen einzuhalten, Wunden aseptisch zu versorgen und Gipsräume nach jedem Patienten zu reinigen. Wundinfektionen nach traumatologischen Eingriffen sind häufig und vermeidbar.
Hintergrund
Unfallchirurgische Hygieneanforderungen umfassen:
- Wundversorgung: Reinigung kontaminierter Wunden mit steriler Spüllösung; aseptische Naht; sterile Wundabdeckung.
- Operative Eingriffe: Chirurgische Händedesinfektion, sterile Kleidung, steriles Instrumentarium; OP-Saalbedingungen im ambulanten OP.
- Gipsverbände: Gipsreste und -staub entfernen; Schnittscheiben desinfizieren oder Einmalscheiben; Gipsräume regelmäßig feuchtwischen.
- Metallimplantate: Steril verpackt und steril einzusetzen; Implantate-Dokumentation (Charge, Hersteller).
- C-Bogen-Desinfektion: Oberflächen des mobilen Röntgengeräts zwischen Patienten desinfizieren.
- Blut und Körperflüssigkeiten: Flächendesinfektion bei Kontaminationen; PSA für Personal.
Unfallchirurgische Wundinfektionen sind häufig auf die Qualität der initialen Wundversorgung zurückzuführen. Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen, ein Wundinfektions-Tracking (SSI-Surveillance) zu implementieren.
Wann gilt das nicht?
In Kliniken und BG-Kliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Rein konservative Traumatologen ohne operative Tätigkeit haben vereinfachte Anforderungen.
Quellen
- RKI: Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet
- Bundesgesundheitsministerium: Infektionsschutzgesetz
- KBV: Hygienemanagement in der Arztpraxis
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