Zahnarztpraxen unterliegen besonders detaillierten Hygieneanforderungen, da zahnärztliche Behandlungen häufig mit Blut, Speichel und Aerosol-Bildung verbunden sind.

In der Zahnarztpraxis müssen alle in Kontakt mit Schleimhaut oder Blut kommenden Instrumente sterilisiert werden. Wasserführende Systeme der Behandlungseinheit sind ein besonderes Hygienerisiko und müssen regelmäßig desinfiziert werden.

Hintergrund

Zahnärztliche Hygieneanforderungen sind in der KRINKO-Empfehlung und der BZÄK-Hygienerichtlinie festgelegt:

  • Instrumentensterilisation: Alle zahnärztlichen Instrumente (Spiegel, Sonden, Zangen, Bohrer) müssen nach jeder Behandlung validiert sterilisiert werden.
  • Wasserführende Systeme: Behandlungseinheit mit wasserführenden Systemen (Turbine, Winkelstück, Ultraschall) muss täglich mit Desinfektionsmitteln gespült werden; Legionellen-Prophylaxe.
  • Turbinen und Winkelstücke: Müssen nach jedem Patienten sterilisiert werden (kein bloßes Abwischen).
  • Abdruckmaterial: Abdrucklöffel und -material nach der Entnahme sofort desinfizieren.
  • Schutzausrüstung: Handschuhe, Mundschutz und Schutzbrille für Behandler und Assistenz.
  • Aerosol-Minimierung: Absauganlage bei rotierenden Instrumenten; ggf. Mund-Nasen-Schutz des Patienten im Wartezimmer.
  • Amalgam: Amalgamrückstände fachgerecht entsorgen.

Zahnärztliche Wasserführungshygiene ist ein häufiger Mangelbefund: Legionellen-Kontaminationen können Patienten und Personal gefährden. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Wasserqualität halbjährlich testen zu lassen.

Wann gilt das nicht?

In Zahnkliniken gelten klinikspezifische Hygienepläne. Reine Begutachtungstätigkeiten ohne Behandlung unterliegen vereinfachten Anforderungen.

Quellen

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