Allgemeinmediziner bieten zahlreiche Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen und privat abgerechnet werden.
Die häufigsten IGeL-Leistungen in der Hausarztpraxis sind Gesundheits-Check-ups außerhalb der regulären Vorsorge, Reisemedizin, Akupunktur, Sportmedizin und erweiterte Labordiagnostik. Patienten müssen schriftlich informiert und einverstanden sein.
Hintergrund
IGeL-Leistungen müssen medizinisch sinnvoll sein und dürfen nicht gegen berufsethische Grundsätze verstoßen. Typische IGeL in der Allgemeinmedizin:
- Erweiterter Gesundheits-Check: Über den GKV-Check (ab 35 Jahren alle 3 Jahre) hinaus; z. B. mit erweitertem Lipidprofil, Schilddrüsenwerten, Tumor-Markern – Preis ca. 60–150 Euro.
- Reisemedizin und Impfberatung: Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen (z. B. Typhus, Hepatitis A, Gelbfieber-Impfung) – je nach Impfstoff 20–80 Euro pro Impfung.
- Akupunktur (außer Rücken und Knie, die GKV zahlt): z. B. bei Migräne, Heuschnupfen – ca. 40–80 Euro pro Sitzung.
- Ernährungsberatung und Gewichtsmanagement: Ausführliche Ernährungsanamnese und -beratung – 50–100 Euro.
- Schlafmedizinische Basisdiagnostik: Schlaftagebuch-Auswertung, Snoring-Analyse – ca. 50–100 Euro.
- Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Keine GKV-Leistung – 50–100 Euro.
IGeL-Leistungen müssen in einem schriftlichen Behandlungsvertrag festgehalten werden; das Patientenrechtegesetz gilt. Ärzteversichert empfiehlt Allgemeinmedizinern, IGeL-Preislisten auszuhängen und Aufklärungsdokumentationen zu führen.
Wann gilt das nicht?
Medizinisch notwendige Leistungen dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden. GKV-Versicherte dürfen nicht zur IGeL-Inanspruchnahme gedrängt werden.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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