Anästhesisten bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich spezieller Schmerztherapien und individueller Anästhesieverfahren an, die über das GKV-Leistungsspektrum hinausgehen.
Die häufigsten IGeL-Leistungen von Anästhesisten sind Akupunktur für nicht GKV-erstattete Indikationen, spezielle Nervenblockadetechniken bei chronischen Schmerzen und die Begleitung bei ambulanten Operationen auf Wunsch des Patienten durch einen eigenen Anästhesisten.
Hintergrund
Anästhesiologische IGeL-Leistungen haben eine enge Schnittstelle zu Schmerzmedizin und Palliativversorgung. Typische Angebote:
- Akupunktur (über GKV-Indikationen hinaus): Für Indikationen wie Schlafstörungen, Ängste, Kopfschmerz – ca. 40–80 Euro pro Sitzung.
- Sympathikusblockaden: Bei komplexen Schmerzsyndromen, Hyperhidrose – 200–500 Euro je Sitzung.
- Rückenmarknahe Analgesie für Geburten: Wunsch-PDA auf Privatleistung – ca. 500–1.500 Euro.
- Triggerpunkt-Injektionen: Bei myofaszialen Schmerzsyndromen – 80–200 Euro.
- Schlafmedizinische Beratung: Bei Schlafapnoe, ergänzend zur GKV-Versorgung – 80–150 Euro.
- Manuelle Medizin/Chirotherapie: Wenn als Komplementärleistung angeboten – 50–150 Euro.
IGeL-Leistungen müssen schriftlich vereinbart und nach GOÄ abgerechnet werden. Auf Ärzteversichert erhalten Anästhesisten Informationen zur korrekten Berufshaftpflichtdeckung für IGeL-Tätigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Medizinisch notwendige Narkoseleistungen dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden. GKV-Versicherte müssen zur Wunsch-PDA ausdrücklich und schriftlich einwilligen.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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