Anästhesisten bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich spezieller Schmerztherapien und individueller Anästhesieverfahren an, die über das GKV-Leistungsspektrum hinausgehen.

Die häufigsten IGeL-Leistungen von Anästhesisten sind Akupunktur für nicht GKV-erstattete Indikationen, spezielle Nervenblockadetechniken bei chronischen Schmerzen und die Begleitung bei ambulanten Operationen auf Wunsch des Patienten durch einen eigenen Anästhesisten.

Hintergrund

Anästhesiologische IGeL-Leistungen haben eine enge Schnittstelle zu Schmerzmedizin und Palliativversorgung. Typische Angebote:

  • Akupunktur (über GKV-Indikationen hinaus): Für Indikationen wie Schlafstörungen, Ängste, Kopfschmerz – ca. 40–80 Euro pro Sitzung.
  • Sympathikusblockaden: Bei komplexen Schmerzsyndromen, Hyperhidrose – 200–500 Euro je Sitzung.
  • Rückenmarknahe Analgesie für Geburten: Wunsch-PDA auf Privatleistung – ca. 500–1.500 Euro.
  • Triggerpunkt-Injektionen: Bei myofaszialen Schmerzsyndromen – 80–200 Euro.
  • Schlafmedizinische Beratung: Bei Schlafapnoe, ergänzend zur GKV-Versorgung – 80–150 Euro.
  • Manuelle Medizin/Chirotherapie: Wenn als Komplementärleistung angeboten – 50–150 Euro.

IGeL-Leistungen müssen schriftlich vereinbart und nach GOÄ abgerechnet werden. Auf Ärzteversichert erhalten Anästhesisten Informationen zur korrekten Berufshaftpflichtdeckung für IGeL-Tätigkeiten.

Wann gilt das nicht?

Medizinisch notwendige Narkoseleistungen dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden. GKV-Versicherte müssen zur Wunsch-PDA ausdrücklich und schriftlich einwilligen.

Quellen

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