Augenärzte bieten zahlreiche IGeL-Leistungen an, die über die GKV-erstatteten Sehschärfentests und Augendruckmessungen hinausgehen und den Patienten eine erweiterte Diagnosequalität oder kosmetische Verbesserung ermöglichen.

Die häufigsten IGeL-Leistungen in der Augenarztpraxis sind die erweiterte Glaukomvorsorge (OCT, Gesichtsfeldtest bei Niederdruckglaukomrisiko), die professionelle Kontaktlinsenanpassung und refraktive Laserbehandlungen zur Brillenfreiheit.

Hintergrund

Augenärztliche IGeL-Leistungen zählen zu den umsatzstärksten im deutschen Gesundheitswesen. Typische Angebote:

  • Erweiterte Glaukomvorsorge: OCT der Sehnervenschicht, Gesichtsfeldtest, Pachymetrie (Hornhautdicke) – 40–100 Euro.
  • Refraktive Chirurgie (LASIK, LASEK, PRK): Brillenfreiheit durch Laser – 800–1.500 Euro pro Auge; keine GKV-Leistung.
  • Kontaktlinsenanpassung: Professionelle Anpassung und Kontrolle – 60–150 Euro.
  • Lidkorrekturen (Blepharoplastik): Schlupflider ohne medizinische Notwendigkeit – 500–2.000 Euro pro Eingriff.
  • Trockenes Auge Diagnose: Tränenfilmanalyse, Meibom-Drüsen-Imaging – 30–80 Euro.
  • Makulavorsorge: OCT und Gesichtsfeldtest bei Risikopatienten ohne GKV-Indikation – 50–100 Euro.

Augenärzte erzielen laut Statistik durch IGeL-Leistungen bis zu 30 % ihres Praxisumsatzes. Ärzteversichert empfiehlt, den Aufklärungsprozess bei kosmetischen IGeL-Eingriffen besonders sorgfältig zu dokumentieren.

Wann gilt das nicht?

Bei nachgewiesenem medizinischem Bedarf (z. B. Glaukomdiagnose, Sehschwäche über Grenzwert) übernimmt die GKV die Kosten. IGeL dürfen nicht für notwendige Behandlungen abgerechnet werden.

Quellen

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