Chirurgen bieten IGeL-Leistungen vor allem in den Bereichen kosmetische Chirurgie, Narbenbehandlung und spezielle Wundversorgung an, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen.
Hintergrund
Chirurgische IGeL-Leistungen haben häufig eine kosmetische Motivation. Typische Angebote:
- Narbenkorrektur: Hypertrophe Narben ohne medizinischen Leidensdruck – 200–1.000 Euro.
- Lasernarbenbehandlung: CO₂- oder Fraktionallaser auf Narben – 150–600 Euro pro Sitzung.
- Lipom-Entfernung: Ohne Funktionseinschränkung auf Wunsch – 200–500 Euro.
- Varikose-Operation ohne medizinische Notwendigkeit: Wenn GKV-Kriterien nicht erfüllt – 500–3.000 Euro.
- Schweißdrüsenentfernung (Axillen): Hyperhidrose-Behandlung (z. B. Suktion) – 1.000–3.000 Euro.
- Botulinum bei Hyperhidrose: Ohne ausreichende GKV-Indikation – 300–600 Euro.
- Erweiterte präoperative Diagnostik: Auf Patientenwunsch – 100–300 Euro.
Für kosmetische Eingriffe als IGeL haftet der Chirurg für das Ergebnis stärker als bei medizinisch indizierten Eingriffen; die Aufklärung muss besonders sorgfältig sein. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, für kosmetische Leistungen eine erweiterte Berufshaftpflicht abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Medizinisch notwendige Operationen dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden. Der behandelnde Arzt darf GKV-Patienten nicht zu medizinisch nicht indizierten Eingriffen drängen.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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