Dermatologen gehören zu den Fachgruppen mit dem breitesten IGeL-Angebot; ästhetische Dermatologie und kosmetische Laserbehandlungen machen einen erheblichen Teil des Praxisumsatzes aus.
Hintergrund
Dermatologische IGeL-Leistungen haben eine starke Nachfrage. Typische Angebote:
- Botulinum (Falten): Stirn, Augenpartie, Nasolabialfalten – 200–600 Euro je Behandlung.
- Hyaluronsäure-Filler: Lippenvolumen, Wangenaugmentation – 300–800 Euro je Behandlung.
- Laserbehandlung (IPL, Nd:YAG): Pigmentflecken, Besenreiser, Rötungen – 80–300 Euro je Sitzung.
- Laserhaare entfernung: 80–500 Euro je nach Körperregion und Sitzung.
- Erweitertes Hautkrebsscreening: Jährlich mit digitaler Dermatoskopie und Fotodokumentation (GKV zahlt nur alle 2 Jahre ab 35) – 30–80 Euro.
- Botulinum bei Hyperhidrose (ohne ausreichende GKV-Indikation): 400–800 Euro.
- Chemisches Peeling: 100–300 Euro je nach Tiefe.
Für ästhetische Eingriffe ist eine besonders sorgfältige schriftliche Aufklärung Pflicht; komplikationsreiche Behandlungen (Filler-Embolie, Botulinum-Ptosis) können schwerwiegende Haftungsfolgen haben. Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen mit ästhetischem Schwerpunkt eine erweiterte Berufshaftpflicht.
Wann gilt das nicht?
Medizinisch indizierte Hautbehandlungen (z. B. Basaliom-Exzision, Psoriasis-Therapie) werden von der GKV erstattet und dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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