Gynäkologen bieten zahlreiche IGeL-Leistungen an, von erweiterter Krebsvorsorge über Ultraschall-Bonding bis hin zu kosmetisch-gynäkologischen Eingriffen.

Die häufigsten IGeL-Leistungen in der Frauenarztpraxis sind der 3D/4D-Ultraschall in der Schwangerschaft, erweitertes Zervixkarzinom-Screening (HPV-Test + Pap), vaginalsonographische Gebärmutter- und Ovarialuntersuchung sowie nicht GKV-erstattete Verhütungsberatung.

Hintergrund

Gynäkologische IGeL-Leistungen sind weit verbreitet. Typische Angebote:

  • 3D/4D-Ultraschall (Bonding-Ultraschall): In der Schwangerschaft auf Wunsch – 50–150 Euro.
  • Erweitertes Krebsscreening: HPV-Test unter 35 Jahren oder häufiger als GKV-Intervall – 30–80 Euro.
  • Vaginalsonographie: Über die GKV-Pauschale hinaus für Myome, Ovarialzysten, Endometriose-Frühdiagnose – 50–120 Euro.
  • Verhütungsberatung und Rezept (Pille über 22 Jahre): 20–50 Euro pro Beratung.
  • Brustultraschall unter 40: Für Patientinnen unter 40 ohne GKV-Indikation – 40–90 Euro.
  • Intimchirurgie (Labioplastik, Klitoriskorrektur): Auf Wunsch ohne medizinische Notwendigkeit – 1.000–3.000 Euro.
  • Hormondiagnostik außerhalb der Kassenleistung: Hormonprofil, AMH, schilddrüsenspezifische Marker – 50–150 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen, bei IGeL in der Schwangerschaft besonders ausführlich aufzuklären und die Einwilligung schriftlich zu dokumentieren.

Wann gilt das nicht?

Medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft (3 GKV-Ultraschalle) und Krebsvorsorge ab 25 sind GKV-Leistungen und dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden.

Quellen

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