Neurologen bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich Demenzprävention, Schlafmedizin und Schmerzbehandlung an, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen.
Hintergrund
Neurologische IGeL-Leistungen richten sich häufig an Patienten mit Präventionsbedarf oder besonderen Diagnoseinteressen. Typische Angebote:
- Neuropsychologische Demenz-Frühdiagnostik (CERAD-Plus): Strukturierte Testbatterie auf Wunsch bei Gedächtnissorgen ohne GKV-Indikation – 80–200 Euro.
- Botulinum bei chronischer Migräne: Unter der GKV-Mindestgrenze von 15 Kopfschmerztagen/Monat – 300–600 Euro pro Behandlung.
- Erweitertes EEG-Screening: Über diagnostische GKV-Indikation hinaus – 80–150 Euro.
- Schlafapnoe-Polygraphie auf Wunsch: Vor Versicherungsuntersuchungen oder auf Patientenwunsch – 100–250 Euro.
- Transcranielle Dopplersonographie als Vorsorge: Ohne neurologische Symptome – 60–120 Euro.
- Neuropsychologisches Leistungsprofil für Berufseignung: Konzentration, Reaktion, Belastbarkeit – 150–300 Euro.
- Biofeedback-Therapie: Über GKV-erstattete Sitzungen hinaus – 80–150 Euro pro Stunde.
Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, bei Botulinum-Behandlungen als IGeL die genauen Diagnosekriterien zu dokumentieren und den Patienten klar über den Unterschied zur GKV-erstattungsfähigen Therapie aufzuklären.
Wann gilt das nicht?
Bei gesicherter Migräne-Diagnose mit ≥15 Kopfschmerztagen monatlich über 3 Monate ist die Botulinum-Behandlung GKV-Leistung. EEG und neuropsychologische Tests bei klinischem Verdacht auf Epilepsie oder Demenz werden von der GKV übernommen.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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