Notfallmediziner bieten außerhalb des Rettungsdienstes und der Notaufnahme IGeL-Leistungen an, die sich auf Prävention, Ausbildung und spezielle Tauglichkeitsdiagnostik konzentrieren.
Hintergrund
Notfallmediziner, die ambulant tätig sind oder freiberuflich arbeiten, können ihre spezifische Expertise in mehreren IGeL-Bereichen einsetzen. Typische Angebote:
- Reisemedizinische Beratung und Impfungen: Malaria-Prophylaxe, Gelbfieber, Cholera, Typhus – 60–120 Euro Beratung, Impfungen je nach Präparat.
- Tauchtauglichkeitsuntersuchung: GOÄ-konforme sportmedizinische Untersuchung – 100–200 Euro.
- Flugmedizinische Voruntersuchung: Für Privatpiloten und Drohnenpiloten – 80–150 Euro.
- Kriseninterventionsgespräch: Akute Belastungsreaktion, PTBS-Frühintervention, über GKV-Erstattung hinaus – 80–150 Euro.
- Erste-Hilfe-Betriebsschulung: Für Unternehmen und Vereine auf privatärztlicher Basis – 200–500 Euro pro Kurs.
- Erweiterte Notfallausrüstungs-Beratung: Für Haushalte, Betriebe oder Reisende – 60–100 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern, die freiberufliche IGeL-Leistungen anbieten, eine eigenständige Berufshaftpflicht als Niedergelassener oder Selbstständiger abzuschließen, da der Rettungsdienstvertrag diese Tätigkeiten nicht abdeckt.
Wann gilt das nicht?
Akutversorgung und notfallmedizinische Maßnahmen im Rettungsdienst oder der Notaufnahme sind keine IGeL und werden über die GKV oder als Notfallleistung abgerechnet. Psychotherapeutische Krisenintervention ist bei GKV-Patienten als Kassenleistung abrechenbar.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 76 – Freie Arztwahl
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →