Palliativmediziner bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich individueller Gesprächs- und Beratungsleistungen sowie komplementärer Therapien an, die über den GKV-Leistungsumfang hinausgehen.

Typische IGeL-Leistungen in der Palliativmedizin sind die individuelle Patientenverfügungs- und Vorsorgevollmacht-Beratung, erweiterte Schmerztherapiegespräche über das GKV-Zeitkontingent hinaus, Aromatherapie und Trauerbegleitung für Angehörige.

Hintergrund

Palliativmedizinische IGeL-Leistungen entstehen häufig aus dem Wunsch von Patienten und Angehörigen nach mehr Zeit, Individualität und ergänzenden Angeboten. Typische Angebote:

  • Patientenverfügungs-Beratung: Ausführliche ärztliche Beratung zu Vorsorgevollmacht und Behandlungswillen – 80–150 Euro pro Stunde.
  • Erweiterte Schmerztherapie-Gespräche: Über das GKV-Zeitkontingent der Arztpraxis hinaus – 80–150 Euro pro 30 Minuten.
  • Aromatherapie als Begleitmaßnahme: Auf Wunsch komplementär zur medizinischen Versorgung – 50–100 Euro pro Sitzung.
  • Trauerbegleitung für Angehörige: Ärztliches Gespräch in der Praxis – 80–150 Euro pro Sitzung.
  • Zweitmeinungsberatung bei palliativer Diagnose: Individuelles Beratungsgespräch außerhalb GKV-Kontext – 150–300 Euro.
  • Individuelle Ernährungsberatung am Lebensende: Über GKV-Basisversorgung hinaus – 60–120 Euro.
  • Spirituelle Begleitung durch Arzt: In konfessionell ungebundenen Praxen – 80–150 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, IGeL-Leistungen im palliativen Kontext besonders einfühlsam zu kommunizieren und klar zwischen Pflichtversorgung und freiwilligen Zusatzleistungen zu unterscheiden, da vulnerable Patienten sich ansonsten zur Inanspruchnahme verpflichtet fühlen könnten.

Wann gilt das nicht?

Palliativmedizinische Grundversorgung, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Hospizdienste sind GKV-Leistungen und dürfen nicht als IGeL berechnet werden. Auch ärztliche Gespräche im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sind Kassenleistung.

Quellen

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