Pathologen bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich molekularer Zweitmeinungsdiagnostik, erweiterter histologischer Untersuchungen und privatärztlicher Obduktionen an.

Typische pathologische IGeL-Leistungen sind das molekularpathologische Zweitmeinungsgutachten bei Tumordiagnosen (z. B. erweitertes IHC-Panel, NGS-Profiling auf Patientenwunsch), die private klinische Obduktion auf Wunsch der Angehörigen sowie erweiterte dermatohistologische Auswertungen.

Hintergrund

Pathologische IGeL-Leistungen richten sich häufig an Patienten oder Angehörige, die über die Standarddiagnostik hinaus Klarheit über Diagnose oder Todesursache suchen. Typische Angebote:

  • Molekularpathologisches Zweitmeinungsgutachten: Erweitertes IHC-Panel, FISH, NGS für Tumordiagnosen – 300–1.000 Euro.
  • Private klinische Obduktion: Auf Wunsch der Angehörigen ohne behördliche Anordnung – 1.500–3.000 Euro.
  • Dermatohistologisches Gutachten auf Wunsch: Feingewebliche Analyse atypischer Hautveränderungen über GKV-Auftrag hinaus – 150–400 Euro.
  • Erweiterte Tumorgenetik: Companion-Diagnostik über GKV-Erstattungsrahmen hinaus – 500–1.500 Euro.
  • Erbgutanalyse aus Gewebeproben: Für forensische oder persönliche Abstammungsfragen – 300–800 Euro.
  • Beratung zu pathologischem Befund: Ausführliches Aufklärungsgespräch über histologischen Befund – 80–150 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Pathologen, die private Obduktionen als IGeL anbieten, eine spezielle Haftpflichtdeckung zu prüfen, da diese Leistungen außerhalb des regulären GKV-Auftragsrahmens erbracht werden und besondere forensische Sorgfalt erfordern.

Wann gilt das nicht?

Diagnostische Histologie und Zytologie im Rahmen von GKV-Aufträgen zuweisender Ärzte sind keine IGeL. Gerichtlich angeordnete oder versicherungsrechtlich relevante Obduktionen werden außerhalb des IGeL-Rahmens abgerechnet.

Quellen

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