Pathologen bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich molekularer Zweitmeinungsdiagnostik, erweiterter histologischer Untersuchungen und privatärztlicher Obduktionen an.
Hintergrund
Pathologische IGeL-Leistungen richten sich häufig an Patienten oder Angehörige, die über die Standarddiagnostik hinaus Klarheit über Diagnose oder Todesursache suchen. Typische Angebote:
- Molekularpathologisches Zweitmeinungsgutachten: Erweitertes IHC-Panel, FISH, NGS für Tumordiagnosen – 300–1.000 Euro.
- Private klinische Obduktion: Auf Wunsch der Angehörigen ohne behördliche Anordnung – 1.500–3.000 Euro.
- Dermatohistologisches Gutachten auf Wunsch: Feingewebliche Analyse atypischer Hautveränderungen über GKV-Auftrag hinaus – 150–400 Euro.
- Erweiterte Tumorgenetik: Companion-Diagnostik über GKV-Erstattungsrahmen hinaus – 500–1.500 Euro.
- Erbgutanalyse aus Gewebeproben: Für forensische oder persönliche Abstammungsfragen – 300–800 Euro.
- Beratung zu pathologischem Befund: Ausführliches Aufklärungsgespräch über histologischen Befund – 80–150 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Pathologen, die private Obduktionen als IGeL anbieten, eine spezielle Haftpflichtdeckung zu prüfen, da diese Leistungen außerhalb des regulären GKV-Auftragsrahmens erbracht werden und besondere forensische Sorgfalt erfordern.
Wann gilt das nicht?
Diagnostische Histologie und Zytologie im Rahmen von GKV-Aufträgen zuweisender Ärzte sind keine IGeL. Gerichtlich angeordnete oder versicherungsrechtlich relevante Obduktionen werden außerhalb des IGeL-Rahmens abgerechnet.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 135 – Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
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