Psychiater bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich Coaching, Eignungsdiagnostik und erweiterter neuropsychologischer Testung an, die über GKV-erstattete Behandlungsleistungen hinausgehen.
Hintergrund
Psychiatrische IGeL-Leistungen entstehen häufig im Grenzbereich zwischen medizinischer Versorgung und beruflicher Eignungsdiagnostik. Typische Angebote:
- Führerschein-Eignungsgutachten (MPU-Vorbereitung): Psychiatrisches Gutachten für Behörden – 200–500 Euro.
- Waffenrechtliches Eignungsgutachten: Für Waffenschein oder Jagdschein – 150–400 Euro.
- Coaching bei Burnout ohne Krankheitswert: Über GKV-erstattete Beratungsgespräche hinaus – 100–180 Euro pro Stunde.
- Neuropsychologisches Leistungsprofil für Berufseignung: Konzentration, Reaktionsvermögen, kognitive Belastbarkeit – 200–400 Euro.
- Pilotentauglichkeits-Voruntersuchung: Psychiatrische Vorauswahl für Bewerber – 150–300 Euro.
- Atteste für Versicherungen und Arbeitgeber: Über GKV-finanzierte Atteste hinaus – 50–150 Euro je Dokument.
- Paartherapeutische Beratung: Ohne psychische Erkrankungsdiagnose – 100–200 Euro pro Sitzung.
Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, Eignungsgutachten als IGeL formal strikt von der Krankenversorgung zu trennen und separate Behandlungsverträge zu verwenden, um Interessenkonflikte zwischen therapeutischer Beziehung und gutachterlicher Objektivität zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Psychiatrische Behandlung bei gesicherter psychischer Erkrankung, Krisenintervention und stationäre Aufnahmen sind GKV-Leistungen. Psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen eines bewilligten Therapiekontingents dürfen nicht als IGeL abgerechnet werden.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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