Rechtsmediziner bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich privatärztlicher Gutachten, Abstammungsanalysen und klinisch-rechtsmedizinischer Zusatzuntersuchungen an, die außerhalb staatlicher Aufträge erbracht werden.
Hintergrund
Rechtsmedizinische IGeL-Leistungen entstehen, wenn Privatpersonen oder Unternehmen rechtsmedizinische Kompetenz außerhalb des Strafverfahrens benötigen. Typische Angebote:
- Privater Vaterschaftstest (DNA-Abstammungsanalyse): Ohne Gerichtsbeschluss, für persönliche Gewissheit – 150–500 Euro.
- Toxikologisches Screening auf Wunsch: Drogen- oder Medikamentennachweis für Arbeitgeber oder Fahreignung – 100–300 Euro.
- Dokumentation körperlicher Verletzungen: Für Zivilklagen, Versicherungsansprüche oder Familienrechtsfragen – 150–400 Euro.
- Altersschätzung für Versicherungszwecke: Biometrische Alterseinschätzung ohne Ausweispapiere – 300–600 Euro.
- Blutalkohol-Gutachten auf Wunsch: Für Privatpersonen ohne strafrechtlichen Kontext – 200–400 Euro.
- Klinisches Rechtsmedizin-Konsil: Für Kliniken oder Unternehmen außerhalb des Pflichtversorgungsrahmens – 200–500 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Rechtsmediziinern, IGeL-Leistungen wie Vaterschaftstests und Verletzungsdokumentationen vertraglich klar zu regeln und besonders sorgfältig zu dokumentieren, da die Ergebnisse häufig in Rechtsstreitigkeiten verwendet werden und erhöhte Haftungsrisiken entstehen können.
Wann gilt das nicht?
Gutachten im Auftrag von Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei sowie Leichenschau und gerichtlich angeordnete Obduktionen sind keine IGeL und werden gesondert vergütet. Klinisch-forensische Untersuchungen nach Gewaltdelikten sind über Krankenhausbudgets oder Opferhilfe finanziert.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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