Unfallchirurgen bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich hochwertiger Implantate, biologischer Therapieverfahren und Sportmedizin an, die über GKV-Standardversorgung hinausgehen.

Typische IGeL-Leistungen in der unfallchirurgischen Praxis sind die Wahl hochwertiger Implantate (z. B. Titan statt Standard), PRP-Injektionen bei Sehnenverletzungen, erweiterte postoperative Sportfähigkeitstests sowie kosmetische Narbenkorrektur nach Unfallverletzungen.

Hintergrund

Unfallchirurgische IGeL-Leistungen entstehen häufig im Rahmen der posttraumatischen Rehabilitation oder bei Patienten, die über GKV-Standardversorgung hinaus höherwertige Versorgung wünschen. Typische Angebote:

  • Hochwertige Implantate (Titan, Keramik): Über GKV-Standard-Implantat hinaus – 300–3.000 Euro Aufpreis.
  • PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma): Eigenbluttherapie bei Sehnenverletzungen oder Knorpelschäden – 200–500 Euro pro Injektion.
  • Kosmetische Narbenkorrektur: Nach Unfallnarben ohne funktionellen Leidensdruck – 200–1.000 Euro.
  • Erweiterter postoperativer Sportfähigkeitstest: Isokinetik, Sprungkraftanalyse nach Bandrekonstruktion – 100–250 Euro.
  • Magnetfeldtherapie: Zur beschleunigten Frakturheilung auf Wunsch – 50–100 Euro pro Sitzung.
  • Erweiterte Bildgebung bei Sporttrauma: MRT-Zusatzsequenzen über GKV-Abbildung hinaus – 80–200 Euro.
  • Ergotherapeutische Zusatzberatung: Über GKV-Verordnungsrahmen hinaus – 60–120 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen, bei höherwertigen Implantaten als IGeL klar schriftlich festzuhalten, dass das GKV-Standardimplantat medizinisch ausreichend ist und der Aufpreis auf Patientenwunsch erfolgt, um Haftungsstreitigkeiten nach der Operation zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Medizinisch notwendige operative Versorgung nach Traumata, GKV-Standardimplantate und postoperative Physiotherapie im Verordnungsrahmen sind Kassenleistungen. Die Notfallversorgung darf nicht als IGeL abgerechnet werden.

Quellen

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