Unfallchirurgen bieten IGeL-Leistungen vor allem im Bereich hochwertiger Implantate, biologischer Therapieverfahren und Sportmedizin an, die über GKV-Standardversorgung hinausgehen.
Hintergrund
Unfallchirurgische IGeL-Leistungen entstehen häufig im Rahmen der posttraumatischen Rehabilitation oder bei Patienten, die über GKV-Standardversorgung hinaus höherwertige Versorgung wünschen. Typische Angebote:
- Hochwertige Implantate (Titan, Keramik): Über GKV-Standard-Implantat hinaus – 300–3.000 Euro Aufpreis.
- PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma): Eigenbluttherapie bei Sehnenverletzungen oder Knorpelschäden – 200–500 Euro pro Injektion.
- Kosmetische Narbenkorrektur: Nach Unfallnarben ohne funktionellen Leidensdruck – 200–1.000 Euro.
- Erweiterter postoperativer Sportfähigkeitstest: Isokinetik, Sprungkraftanalyse nach Bandrekonstruktion – 100–250 Euro.
- Magnetfeldtherapie: Zur beschleunigten Frakturheilung auf Wunsch – 50–100 Euro pro Sitzung.
- Erweiterte Bildgebung bei Sporttrauma: MRT-Zusatzsequenzen über GKV-Abbildung hinaus – 80–200 Euro.
- Ergotherapeutische Zusatzberatung: Über GKV-Verordnungsrahmen hinaus – 60–120 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen, bei höherwertigen Implantaten als IGeL klar schriftlich festzuhalten, dass das GKV-Standardimplantat medizinisch ausreichend ist und der Aufpreis auf Patientenwunsch erfolgt, um Haftungsstreitigkeiten nach der Operation zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Medizinisch notwendige operative Versorgung nach Traumata, GKV-Standardimplantate und postoperative Physiotherapie im Verordnungsrahmen sind Kassenleistungen. Die Notfallversorgung darf nicht als IGeL abgerechnet werden.
Quellen
- KBV: IGeL-Leistungen und Abrechnung
- Bundesärztekammer: Individuelle Gesundheitsleistungen
- SGB V § 52 – Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
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