Urologen bieten eine Reihe individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen und vom Patienten privat gezahlt werden müssen.
Hintergrund
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Männer ab 45 Jahren lediglich die jährliche Tastuntersuchung der Prostata (§ 25 SGB V). Der PSA-Bluttest gilt dagegen nicht als Kassenleistung, da sein Nutzen für die Bevölkerungsfrüherkennung vom G-BA nicht als ausreichend belegt eingestuft wird. Urologen dürfen IGeL nur nach einem schriftlichen Behandlungsvertrag und auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erbringen. Typische Leistungen und ungefähre GOÄ-Kosten:
- PSA-Bestimmung (Labor): ca. 15–25 €
- Erweiterte Uroflowmetrie: ca. 30–50 €
- Erektile-Dysfunktion-Diagnostik (Duplex-Sonographie): ca. 80–120 €
- Spermiogramm: ca. 50–80 €
- Nieren-/Blasen-Ultraschall als Check-up: ca. 30–60 €
Die Vergütung richtet sich nach dem 1- bis 3,5-fachen GOÄ-Satz. Bei Ärzteversichert finden niedergelassene Urologen Informationen dazu, wie sie ihren IGeL-Anteil bei der Praxiskalkulation sinnvoll einplanen können.
Wann gilt das nicht?
- Medizinische Indikation vorhanden: Liegt ein begründeter Verdacht vor (z. B. erhöhter Vorwert oder familiäre Belastung), kann die GKV die Kosten übernehmen – dann kein IGeL.
- Privatpatienten (PKV): Viele PKV-Tarife erstatten PSA-Test und Sonographie vollständig, sodass die Leistung kein IGeL im eigentlichen Sinne darstellt.
- Selektivverträge: Einzelne Kassen können über Verträge nach § 73b SGB V erweiterte Vorsorgeleistungen einschließen.
Quellen
- KBV – IGeL: Regelungen und Informationspflichten
- SGB V – Leistungsansprüche und Früherkennung
- Bundesgesundheitsministerium – Individuelle Gesundheitsleistungen
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