Dermatologen in eigener Praxis können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG einsetzen, um die Anschaffung kostenintensiver Geräte wie Laser oder Phototherapieanlagen steuerlich vorzuziehen.
Hintergrund
Dermatologiepraxen investieren regelmäßig in hochpreisige Geräte: Ein Nd:YAG-Laser kostet 20.000–60.000 €, eine UV-Phototherapieanlage 10.000–30.000 €. Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es, 50 % der geplanten Kosten noch vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abzusetzen. Voraussetzung: Der Vorjahresgewinn darf 200.000 € nicht übersteigen.
Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:
- Lasergeräte (Nd:YAG, CO2, Diodenlaser): ca. 15.000–60.000 €
- Phototherapieanlagen (UVB 311 nm): ca. 10.000–30.000 €
- Dermatoskope und digitale Auflichtmikroskopie: ca. 3.000–15.000 €
- Patch-Test-Kammer-Sets: ca. 2.000–5.000 €
- Praxissoftware und Bilddokumentation: ca. 3.000–12.000 €
Im Investitionsjahr wird die Abschreibungsbasis um den IAB-Betrag gemindert. In Kombination mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind in den ersten Abschreibungsjahren bis zu 70 % steuerlich erfassbar. Ärzteversichert begleitet dermatologische Praxen bei der Absicherung ihrer Geräte und beruflichen Risiken.
Wann gilt das nicht?
- Angestellte Dermatologen: Ohne eigenes Betriebsvermögen kein IAB.
- Gewinn über 200.000 €: IAB-Bildung dann nicht zulässig.
- Privat genutzte Geräte: Ausschließlich private Nutzung schließt den IAB aus.
- Investitionsaufgabe: Wird die Investition nicht binnen drei Jahren realisiert, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden.
Quellen
- BMF – Anwendungsschreiben § 7g EStG
- Gesetze im Internet – § 7g EStG
- KBV – Praxisausstattung und Wirtschaftlichkeit
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