Dermatologen in eigener Praxis können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG einsetzen, um die Anschaffung kostenintensiver Geräte wie Laser oder Phototherapieanlagen steuerlich vorzuziehen.

Mit dem IAB dürfen Dermatologen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abziehen. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 € je Betrieb; die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Hintergrund

Dermatologiepraxen investieren regelmäßig in hochpreisige Geräte: Ein Nd:YAG-Laser kostet 20.000–60.000 €, eine UV-Phototherapieanlage 10.000–30.000 €. Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es, 50 % der geplanten Kosten noch vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abzusetzen. Voraussetzung: Der Vorjahresgewinn darf 200.000 € nicht übersteigen.

Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:

  • Lasergeräte (Nd:YAG, CO2, Diodenlaser): ca. 15.000–60.000 €
  • Phototherapieanlagen (UVB 311 nm): ca. 10.000–30.000 €
  • Dermatoskope und digitale Auflichtmikroskopie: ca. 3.000–15.000 €
  • Patch-Test-Kammer-Sets: ca. 2.000–5.000 €
  • Praxissoftware und Bilddokumentation: ca. 3.000–12.000 €

Im Investitionsjahr wird die Abschreibungsbasis um den IAB-Betrag gemindert. In Kombination mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind in den ersten Abschreibungsjahren bis zu 70 % steuerlich erfassbar. Ärzteversichert begleitet dermatologische Praxen bei der Absicherung ihrer Geräte und beruflichen Risiken.

Wann gilt das nicht?

  • Angestellte Dermatologen: Ohne eigenes Betriebsvermögen kein IAB.
  • Gewinn über 200.000 €: IAB-Bildung dann nicht zulässig.
  • Privat genutzte Geräte: Ausschließlich private Nutzung schließt den IAB aus.
  • Investitionsaufgabe: Wird die Investition nicht binnen drei Jahren realisiert, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden.

Quellen

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