Kardiologen in niedergelassener Praxis können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen, um hochpreisige kardiologische Geräte steuerlich vorzuziehen.
Hintergrund
Kardiologische Praxen zählen zu den investitionsintensivsten Fachrichtungen: Ein modernes Echokardiographiegerät kostet 30.000–80.000 €, ein Ergometrie-/Stressecho-System 20.000–50.000 €. Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es, 50 % dieser Kosten im Jahr der Planung als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn der Vorjahresgewinn 200.000 € nicht übersteigt.
Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:
- Echokardiographiegeräte (2D/3D-Echo, TEE): ca. 30.000–80.000 €
- Ergometrie- und Stresstest-Systeme: ca. 8.000–20.000 €
- Langzeit-EKG und Telemonitoring-Systeme: ca. 4.000–12.000 €
- Kardio-CT / MRT-Kompatibilitätsausstattung (anteilig): individuell
- Praxis-IT mit Kardiologiemodul: ca. 5.000–15.000 €
Im Investitionsjahr wird die Abschreibungsbasis um den IAB reduziert; mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind bis zu 70 % in den Anfangsjahren abzugsfähig. Ärzteversichert begleitet niedergelassene Kardiologen bei der Absicherung ihrer Praxis.
Wann gilt das nicht?
- Klinik- und MVZ-Angestellte: Kein eigenes Betriebsvermögen, kein IAB.
- Gewinn über 200.000 €: Dann ist die Neubildung eines IAB ausgeschlossen.
- Rein private Güter: Wirtschaftsgüter ohne betriebliche Nutzung sind nicht IAB-fähig.
- Nichtdurchführung binnen drei Jahren: Rückwirkende Auflösung des IAB und Zinspflicht.
Quellen
- BMF – Anwendungsschreiben § 7g EStG
- Gesetze im Internet – § 7g EStG
- KBV – Wirtschaftlichkeit in der Praxis
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