Nuklearmediziner in eigener Praxis können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG einsetzen, um Investitionen in nuklearmedizinische Bildgebungssysteme steuerlich vorzuziehen.
Hintergrund
Nuklearmedizinische Praxen gehören zu den kapitalintensivsten im ambulanten Bereich: Eine Gammakamera kostet 300.000–700.000 €, ein SPECT/CT-System noch mehr. Dennoch gilt der IAB auch hier, sofern der Vorjahresgewinn 200.000 € nicht übersteigt. Viele nuklearmedizinische Praxen nutzen den IAB für ergänzende Geräte und IT.
Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:
- Schilddrüsen-Sonographie-Geräte: ca. 10.000–30.000 €
- Aktivimeter und Dosismonitoring: ca. 5.000–15.000 €
- Strahlenschutzausstattung: ca. 5.000–20.000 €
- Praxis-IT, PACS und Befundsoftware: ca. 10.000–30.000 €
- Patientendosimeterausstattung: ca. 3.000–8.000 €
Bei Großgeräten wie Gammakameras übersteigt der IAB-Höchstbetrag oft die 50-Prozent-Schwelle nicht, da die Gerätekosten weit über 400.000 € liegen können. Dennoch ist der IAB für flankierende Investitionen sinnvoll. Ärzteversichert begleitet Nuklearmediziner in der Niederlassung.
Wann gilt das nicht?
- Angestellte Nuklearmediziner: Kein eigenes Betriebsvermögen, kein IAB.
- Gewinn über 200.000 €: Dann ist keine IAB-Bildung möglich.
- Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Grundstücke und Genehmigungsrechte sind ausgeschlossen.
- Nichtdurchführung binnen drei Jahren: IAB muss rückwirkend aufgelöst werden.
Quellen
- BMF – Anwendungsschreiben § 7g EStG
- Gesetze im Internet – § 7g EStG
- KBV – Wirtschaftlichkeit in der Praxis
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