Onkologen in niedergelassener Praxis können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen, um Investitionen in die onkologische Praxisinfrastruktur steuerlich vorzuziehen.
Hintergrund
Onkologische Schwerpunktpraxen benötigen spezifische Ausstattung: Sterile Infusionsarbeitsplätze, Apothekensicherheitsschränke für Chemotherapeutika sowie Ultraschallgeräte zur Verlaufskontrolle. Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es, 50 % dieser Kosten schon im Planungsjahr als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn der Vorjahresgewinn 200.000 € nicht übersteigt.
Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:
- Chemotherapie-Infusionseinheiten (Pumpen, Stühle): ca. 5.000–20.000 €
- Kühlschränke und Sicherheitsschränke für Zytostatika: ca. 3.000–10.000 €
- Ultraschallgeräte (Verlaufskontrolle): ca. 10.000–30.000 €
- Praxis-IT mit onkologischem Dokumentationssystem: ca. 5.000–20.000 €
- Labortechnik (Blutbild, Quick): ca. 5.000–15.000 €
Im Investitionsjahr wird die Abschreibungsbasis um den IAB reduziert; kombiniert mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind bis zu 70 % in den ersten Abschreibungsjahren erfassbar. Ärzteversichert informiert niedergelassene Onkologen zu Praxishaftpflicht und Berufsrechtsschutz.
Wann gilt das nicht?
- Angestellte Onkologen: Kein eigenes Betriebsvermögen, kein IAB.
- Gewinn über 200.000 €: IAB-Bildung dann ausgeschlossen.
- Nicht betrieblich genutzte Güter: Ausschließlich private Anschaffungen sind nicht IAB-fähig.
- Nichtdurchführung: Wird die Investition nicht binnen drei Jahren realisiert, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden.
Quellen
- BMF – Anwendungsschreiben § 7g EStG
- Gesetze im Internet – § 7g EStG
- KBV – Praxisgründung und Wirtschaftlichkeit
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