Onkologen in niedergelassener Praxis können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen, um Investitionen in die onkologische Praxisinfrastruktur steuerlich vorzuziehen.

Mit dem IAB dürfen Onkologen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abziehen. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 € je Betrieb; die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Hintergrund

Onkologische Schwerpunktpraxen benötigen spezifische Ausstattung: Sterile Infusionsarbeitsplätze, Apothekensicherheitsschränke für Chemotherapeutika sowie Ultraschallgeräte zur Verlaufskontrolle. Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es, 50 % dieser Kosten schon im Planungsjahr als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn der Vorjahresgewinn 200.000 € nicht übersteigt.

Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:

  • Chemotherapie-Infusionseinheiten (Pumpen, Stühle): ca. 5.000–20.000 €
  • Kühlschränke und Sicherheitsschränke für Zytostatika: ca. 3.000–10.000 €
  • Ultraschallgeräte (Verlaufskontrolle): ca. 10.000–30.000 €
  • Praxis-IT mit onkologischem Dokumentationssystem: ca. 5.000–20.000 €
  • Labortechnik (Blutbild, Quick): ca. 5.000–15.000 €

Im Investitionsjahr wird die Abschreibungsbasis um den IAB reduziert; kombiniert mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind bis zu 70 % in den ersten Abschreibungsjahren erfassbar. Ärzteversichert informiert niedergelassene Onkologen zu Praxishaftpflicht und Berufsrechtsschutz.

Wann gilt das nicht?

  • Angestellte Onkologen: Kein eigenes Betriebsvermögen, kein IAB.
  • Gewinn über 200.000 €: IAB-Bildung dann ausgeschlossen.
  • Nicht betrieblich genutzte Güter: Ausschließlich private Anschaffungen sind nicht IAB-fähig.
  • Nichtdurchführung: Wird die Investition nicht binnen drei Jahren realisiert, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →