Pathologen, die ein eigenes pathologisches Institut oder eine Gemeinschaftspraxis betreiben, können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen, um Investitionen in diagnostische Laborausstattung steuerlich vorzuziehen.

Mit dem IAB dürfen Pathologen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abziehen. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 € je Betrieb; die Investition muss binnen drei Jahren erfolgen.

Hintergrund

Pathologische Institute investieren regelmäßig in Forschungsmikroskope (20.000–80.000 €), digitale Pathologie-Scanner (50.000–150.000 €) und Immunhistochemie-Laborausstattung (10.000–40.000 €). Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG ermöglicht es, 50 % dieser Kosten im Planungsjahr als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn der Vorjahresgewinn 200.000 € nicht übersteigt.

Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:

  • Forschungs- und Routinemikroskope: ca. 20.000–80.000 €
  • Digitale Pathologie-Scanner (Whole Slide Imaging): ca. 50.000–150.000 €
  • Immunhistochemie-Plattformen: ca. 10.000–40.000 €
  • Einbettautomat und Mikrotom: ca. 5.000–20.000 €
  • Praxis-IT und Pathologie-Informationssystem: ca. 10.000–30.000 €

Im Investitionsjahr mindert der IAB die Abschreibungsbasis; mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind bis zu 70 % in den ersten Abschreibungsjahren steuerlich erfassbar. Ärzteversichert bietet Pathologen im niedergelassenen Bereich spezialisierte Absicherungskonzepte.

Wann gilt das nicht?

  • Angestellte Pathologen: Kein eigenes Betriebsvermögen, kein IAB.
  • Gewinn über 200.000 €: Dann ist die IAB-Bildung ausgeschlossen.
  • Nicht abnutzbare Güter: Grundstücke und Finanzanlagen sind nicht IAB-fähig.
  • Nichtdurchführung binnen drei Jahren: Rückwirkende Auflösung und Zinspflicht.

Quellen

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