Pathologen, die ein eigenes pathologisches Institut oder eine Gemeinschaftspraxis betreiben, können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen, um Investitionen in diagnostische Laborausstattung steuerlich vorzuziehen.
Hintergrund
Pathologische Institute investieren regelmäßig in Forschungsmikroskope (20.000–80.000 €), digitale Pathologie-Scanner (50.000–150.000 €) und Immunhistochemie-Laborausstattung (10.000–40.000 €). Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG ermöglicht es, 50 % dieser Kosten im Planungsjahr als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn der Vorjahresgewinn 200.000 € nicht übersteigt.
Typische IAB-fähige Wirtschaftsgüter:
- Forschungs- und Routinemikroskope: ca. 20.000–80.000 €
- Digitale Pathologie-Scanner (Whole Slide Imaging): ca. 50.000–150.000 €
- Immunhistochemie-Plattformen: ca. 10.000–40.000 €
- Einbettautomat und Mikrotom: ca. 5.000–20.000 €
- Praxis-IT und Pathologie-Informationssystem: ca. 10.000–30.000 €
Im Investitionsjahr mindert der IAB die Abschreibungsbasis; mit der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG, 20 %) sind bis zu 70 % in den ersten Abschreibungsjahren steuerlich erfassbar. Ärzteversichert bietet Pathologen im niedergelassenen Bereich spezialisierte Absicherungskonzepte.
Wann gilt das nicht?
- Angestellte Pathologen: Kein eigenes Betriebsvermögen, kein IAB.
- Gewinn über 200.000 €: Dann ist die IAB-Bildung ausgeschlossen.
- Nicht abnutzbare Güter: Grundstücke und Finanzanlagen sind nicht IAB-fähig.
- Nichtdurchführung binnen drei Jahren: Rückwirkende Auflösung und Zinspflicht.
Quellen
- BMF – Anwendungsschreiben § 7g EStG
- Gesetze im Internet – § 7g EStG
- KBV – Wirtschaftlichkeit in der Praxis
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