Niedergelassene Urologen können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen, um Investitionen in fachspezifische Praxisgeräte steuerlich vorzuziehen.

Niedergelassene Urologen dürfen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab vom Gewinn abziehen; der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro je Praxis.

Hintergrund

Typische IAB-relevante Investitionen in einer urologischen Praxis umfassen Geräte wie Urodynamik-Einheiten, Zystoskope, Ultraschallsysteme und Stoßwellenlithotripter. Der IAB nach § 7g Abs. 1 EStG setzt voraus, dass der Jahresgewinn der Praxis 200.000 Euro nicht übersteigt. Die geplante Investition muss spätestens im dritten Folgejahr nach dem Abzugsjahr tatsächlich getätigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, rechnet das Finanzamt den Betrag rückwirkend hinzu und verzinst ihn mit 1,8 % jährlich. Im Anschaffungsjahr ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % nach § 7g Abs. 5 EStG möglich. Wer die Planung frühzeitig angeht, kann so erhebliche Liquidität schonen. Ärzteversichert unterstützt Urologen dabei, Praxisabsicherung und Investitionsplanung sinnvoll zu verknüpfen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Urologen ohne eigene Praxis haben keinen Anspruch auf den IAB. Gleiches gilt, wenn der Betriebsgewinn die Grenze von 200.000 Euro überschreitet oder das Wirtschaftsgut zu mehr als 90 % privat genutzt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 Euro netto werden sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben.

Quellen

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