Anästhesisten benötigen neben einer allgemeinen Praxis- oder Klinik-EDV vor allem ein Anästhesie-Informations-Management-System (AIMS) zur lückenlosen Dokumentation der Narkose.
Hintergrund
Die Pflicht zur vollständigen Narkosedokumentation ergibt sich aus der Berufsordnung der Ärzte sowie dem Haftungsrecht. Ein modernes AIMS ist in der Lage, Daten direkt aus Beatmungsgeräten, Infusionspumpen und dem Patientenmonitor zu übernehmen, was Übertragungsfehler minimiert. In Praxen, die ambulante Anästhesien durchführen, wird zusätzlich eine KBV-zertifizierte Praxisverwaltungssoftware (PVS) benötigt, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist. Seit 2025 ist die aktive Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Praxen verpflichtend; die TI-Anbindung verursacht laufende Kosten von ca. 150 bis 300 Euro pro Quartal. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Cyber-Policen für medizinische Praxen den IT-Betrieb absichern können.
Wann gilt das nicht?
Rein klinisch tätige Anästhesisten ohne eigene Praxis benötigen keine eigene PVS und keine TI-Anbindung auf eigene Rechnung. Die jeweiligen Systeme werden in diesem Fall vom Krankenhaus bereitgestellt.
Quellen
- KBV: Telematikinfrastruktur und zugelassene Komponenten
- Bundesärztekammer: Musterberufsordnung Dokumentationspflichten
- BMG: Elektronische Patientenakte
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