Arbeitsmediziner benötigen spezialisierte Software für die Verwaltung von Vorsorgeuntersuchungen, Impfdokumentationen und betrieblichen Gesundheitsdaten.
Hintergrund
Nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind Arbeitsmediziner verpflichtet, Vorsorgeuntersuchungen strukturiert zu dokumentieren und Fristen zu überwachen. Spezialisierte Software wie arbeitsmedizinische Informationssysteme (AMIS) ermöglichen die Verwaltung großer Beschäftigtengruppen und generieren automatisch Fälligkeitslisten. Hinzu kommen Module für Impfmanagement, Audiometrie und ergonomische Beratung. Niedergelassene Betriebsärzte benötigen zudem eine TI-fähige PVS; die laufenden TI-Kosten betragen in der Regel 150 bis 300 Euro pro Quartal. Seit 2025 besteht die Pflicht zur aktiven Nutzung der ePA. Ärzteversichert empfiehlt, die IT-Infrastruktur durch eine Cyberversicherung abzusichern.
Wann gilt das nicht?
Ausschließlich angestellte Betriebsärzte ohne eigene Zulassung benötigen keine eigene TI-Anbindung, da diese vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Für rein gutachterlich tätige Arbeitsmediziner entfällt die Anforderung an eine KBV-zertifizierte PVS.
Quellen
- KBV: Anforderungen an die Praxissoftware
- Bundesärztekammer: Informationen zur Arbeitsmedizin
- BMG: Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen
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